Hallo,
Gegen Vorlage der Kupons bekommst Du zum Zinstermin bei einem
Kreditinstitut die fälligen Zinsen ausgezahlt. Der Talon ist
ein weiterer Schnipsel und heißt übersetzt Erneuerungsschein.
Diesen legt man vor, wenn alle Kupons „verbraucht“ sind, um
einen neue Kupons (nebst neuem Talon) zu erhalten, was aber in
Deinem Fall wohl nicht nötig ist.
OK, auf meinem Bogen steht ein Nennwert, ein Zinssatz und
„…wird am 1. Oktober 2006 gegen Rückgabe der Urkunde zum
Nennwert zurückgezahlt“.
Mir ist jetzt nicht ganz klar, was ich tun soll…
A) Habe ich schon 9876 Termine verpennt und somit Zinsen
vergeigt, die ich hätte einfordern können?
die Verjährungsfrist für die Zinszahlungen beträgt nach § 801 Abs. 2 vier Jahre.
B1) Muß ich jetzt, da der 01.10.2006 längst vorbei ist,
endlich mal zu ner Bank gehen (wenn ja: zu welcher?) mit
diesen Papieren? Oder…
Als erstes würde ich es mal bei dem Institut versuchen, das die Anleihe ausgegeben hat. Das würde ich zügig machen, denn die gesetzliche Verjährung beträgt zwar 30 Jahre, aber sie kann verkürzt werden (steht in den Anleihebedingungen).
B2) Verzinst sich da irgendwas weiter, wenn ich noch warte?
Oder…
Eher oder.
B3) Ändert sich an dem Wert der Papiere nun eh nichts mehr,
und ich habe alle Zeit der Welt?
Die Rückzahlung erfolgt zum Nennwert, da tut sich nichts mehr. Alle Zeit der Welt sicher nicht.
C) Wenn ich zu einer (welcher?) Bank gehe,
Am besten versuchst Du es bei dem Institut, das die Anleihe ausgegeben hat bzw. dem Rechtsnachfolger. Es kann sein, aber dafür ist das bei mir zu lange her, daß auf der Anleihe (ggfs. Rückseite) auch steht, wer noch Zahlstelle ist.
was bekomme ich
dann? Den Gegenwert und alle angehäuften Zinsen?
Unabhängig von den Regelungen der Anleihebedingungen: Nennwert + Zinsen von 2005 und 2006.
(Ich weiß, daß die Fragen für einen Kenner unfaßbar naiv
klingen müssen…)
Gar nicht mal so sehr. Eher interessant, denn solche Fragen sind selten.
Gruß
Christian
P.S.
In der Ausbildung sechs Wochen am Schalter gewesen und dann ausgerechnet über den 30.06.
P.P.S.
Erwähnte ich schon, daß die Auszahlungsformulare durchnumeriert sind und bei Tippfehlern komplett neugeschrieben werden müssen - zusätzlich zur Dokumentation der anschließend vernichteten Exemplare?