Hallo,
für meine Hypothek bei der Commerzbank, die ich nun schon seit Dezember 1993 beflissen abzahle, läuft am 31.12.2011 die Zinsbindung ab !
Ich möchte aber gerne bereits vorher restlos zurückzahlen !
Ab wann wäre mir das „ohne“ Vorfälligkeitsenschädigung zahlen zu müssen möglich, und zwar ohne auf das „Wohlwollen“ der Bank angewiesen zu sein ?
Gibt es da eventuell Regelsätze oder gar Gesetze, auf die ich mich berufen könnte ?
Ich möchte aber gerne bereits vorher restlos zurückzahlen !
Jetzt haben wir September, lohnt es sich für drei Monate Aufwand zzu betreiben ?
Ab wann wäre mir das „ohne“ Vorfälligkeitsenschädigung zahlen
zu müssen möglich, und zwar ohne auf das „Wohlwollen“ der Bank
angewiesen zu sein ?
Gar nicht, es sei denn im Darlehensvertrag gäbe es dazu eine Regelung (Sondertilgung).
Gibt es da eventuell Regelsätze oder gar Gesetze, auf die ich mich berufen könnte ?
Grundlage für das Darlehen ist der Darlehensvertrag. Was da nicht drin steht, geht nicht. Und ein Gesetz, dass Dir ermöglicht vertragsbrüchig zu werden, kenne ich nicht.