Hypothekenzins

Hallo!

Folgende Situation:
Ein Haus ist in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt, die A gehören.
A tilgt für die bestehenden Darlehen mehr als 60% und erwägt eine Umschuldung (Änderung des Einkommens durch Krankheit).
Die Restschuld (knapp über 100.000) beläuft sich insgesamt auf ca. 30-40% des Wertes, Darlehensgeber ist allein im 1. Rang im Grundbuch in allen Wohnungen. A möchte einige Darlehen vorzeitig kündigen und diese zwecks geringerer Belastung zusammenfassen.
Darlehensgeber erklärt sich einverstanden und möchte für eine Zinsbindung 10 Jahre (71000) 4,3 % nominal.
Ist das ein gutes Angebot derzeit?

Danke für alle möglichen Hilfen (ggfs. Alternativen)!

Hallo,

Darlehensgeber erklärt sich einverstanden und möchte für eine
Zinsbindung 10 Jahre (71000) 4,3 % nominal.
Ist das ein gutes Angebot derzeit?

Das ginge vielleicht noch etwas besser. Aber verlangt der Darlehensgeber Gebühren für die vorzeitige Kündigung? Erlässt er die Gebühren, wenn über ihn wieder finanziert wird?

Cheers, Felix

Hallo Felix,

nein, selbstverständlich möchte er eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Die ist bereits in der neuen Summe eingerechnet.

Hallo,

nein, selbstverständlich möchte er eine
Vorfälligkeitsentschädigung.
Die ist bereits in der neuen Summe eingerechnet.

Dann sage ihm, er soll die Entschädigung erlassen, sonst würdest du anfangen zu shoppen :wink:

Ein paar Hundertstel sollten da noch drin sein.

Cheers, Felix

Hallo Felix,

Shoppen wird er mir kaum abnehmen, die Spasskasse kennt mich als zuverlässig.
Eine Grundlage für das Erlassen der Vorfälligkeit gibt’s auch nicht.

LG

Hallo,

im Grunde genommen geht das Angebot in Deiner Situation schon in Ordnung. Die Sparkasse kommt Dir ja entgegen, in dem sie die Kündigungen akzeptiert und die Darlehen zusammenlegt. Das heißt, sie kommt Dir entgegen. Da kannst Du natürlich keine Onlinekonditionen zugrundelegen. Die wären sicherlich etwas günstiger.
Die Vorfälligkeitsentschädigung kannst Du zwar von einer Verbraucherzentrale überprüfen lassen, aber in Deinem Fall hast Du keinen Rechtsanspruch, falls diese zu hoch berechnet wurde. Das wäre nur der Fall, wenn Du Dein Haus verkaufen und das Darlehen zurückzahlen/ablösen würdest.

Das Einzige, was Du machen kannst. Einfach noch ein bißchen verhandeln. Darauf hinweisen, dass Du schon lange Kunde bist, dass das Darlehen nur noch 40% des Verkehrswertes der Immobilie ist (also sehr sicher) und und und.

Obs was bringt, wird sich dann zeigen. Aber jedes Zehntel ist für Dich bares Geld.

Gruß

Willi