Hypothetisch gesprochen: Kann ein Arzt jemanden attestieren, dass dieser seine Genesungszeit in der (bsp) Türkei verbringen muss ?

Hallo,
mich bewegt seit Tagen ein hypothetisches Szenario.
Mitarbeiter Klaus hat Anfang des Jahres seinen Urlaub geplant. Wegen einer sehr engen Freigabepolitik der Firma (klaus darf nur Ostern und während der Sommerferien Urlaub nehmen) musste er seinen Urlaub drei Wochen in den Sommerferien buchen.
Mittlerweile hat Klaus fristgerecht gekündigt. Die drei Wochen Urlaub sind zeitgleich das Ende seiner Dienstzeit.
Da Klaus schon über Ostern Urlaub hatte, würde er rein rechnerisch am Ende seines Sommerurlaubs -5 Urlaubstage sein, also überziehen.
Jetzt droht die Firma damit, dass wenn er nicht alle Aufgaben bis dahin erfüllt, er diese 5 Tage nicht in den Urlaub darf.
Flüge usw. sind aber gebucht.

Klaus sucht nach möglichen Lösungen. Könnte er sich krank melden und der Arzt bescheinigt eine dringende Erholung in der Türkei ?

Hat Klaus andere Möglichkeiten ?

Was Du vorhast ist Grund genug für eine fristlose Kündigung.

Falls Das Ende Deiner Arbeit nicht der 30.6 ist … vermutlich steht Dir der ganze (gesetzliche) Jahresurlaub zu … Da solltest Du vielleicht eher forschen (Betriebsrat, Gewerkschaft …)

Gruß
achs

Hallo @achs. Danke für deine schnelle Antwort.
Das ist ja das Thema. Klaus möchte halt nichts riskieren, aber im Gegenzug sich auch nicht „f*****“ lassen.

Klaus fand die Urlaubsregelung halt auch schon sehr spannend. Aber hatte es akzeptiert zu Anfangs. Jetzt nimmt es aber überhand und daher geht er. Die FIrma ist klein an Personal 60 Mitarbeiter, macht aber 100M€ Umsatz pro Jahr.

Ich werde deinen Tipp mal verfolgen, denn der letzte Diensttag ist der 31.7.

Viele Grüße,
@eifelmichel26

Hallo,

wenn das Arbeitsverhältnis am 31.07. endet, steht dem AN der volle Jahresurlaub zu, da die Voraussetzungen des § 5 BUrlG zu anteiligem urlaub dann nicht mehr gegeben sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

War der Urlaub bereits genehmigt, kann er mit Ausnahme existenzbedrohender Notfälle auch nicht mehr widerrufen werden.

&Tschüß
Wolfgang