Hallo,
Mister X hat ein Auto gekauft und ist schon auf der Heimfahrt
liegen geblieben.
blöd.
Das Auto wäre über eine bekannte Internetseite (nennen wir sie
mal Seite M) entdeckt worden und
Mister X hätte es von „privat“ gekauft von Mister Z.
Eine ganz entscheidende Frage ist natürlich: Wurde die Gewährleistung/Sachmängelhaftung wirksam ausgeschlossen?
Der Motor geht nach ca 240 Km kaputt noch auf der Heimfahrt.
Hatten wir schon.
MisterX rollt noch auf einen Parkplatz und stellt fest,dass
sich kein Tropfen Öl mehr am Messstab befindet,obwohl er vor
Fahrtantritt geprüft hätte.
Dafür kann es zwei Begründungen geben:
1.) Es lag schon bei Kauf ein Sachmangel vor, was der Käufer zu beweisen hätte
2.) Während der Fahrt ist irgend etwas kaputt gegangen, was Pech des Käufers wäre.
Normalerweise geht aber bei jedem Auto, bevor der Motor wegen Ölverlustes festläuft, die Kontroll-Lampe an. War diese funktionsfähig? Wenn nicht, könnte das ein Indiz für Möglichkeit 1 sein und dafür, dass der Mangel bekannt und arglistig verschwiegen wurde.
MisterX würde mit Vorbesitzer (MisterY) sprechen.
MisterY gäbe die Auskunft, er hat das Auto an einen Händler
verkauft mit gelaufenen 135000 und er wäre auch bereit das zu
bestätigen.
Das Auto hätte jetzt 168.000 drauf ohne angemeldet gewesen zu
sein.
Dass ein Verkäufer einen Tacho zurückdreht, mag ja vorkommen, dass er vorgedereht wird, ist eher unwahrscheinlich. Die Frage ist also, wer die nicht unerheblichen 33.000 Km damit gefahren ist. Wann will der Vorbesitzer denn an den Händler verkauft haben?
Auf der SeiteM wären Bilder zu sehen beim diesen Händler und
Mag ja sein, dass der Mister Z seinerzeit das Auto bei diesem Händler gekauft hat, dann die 33.000 Km gefahren ist, dann bei dem Händler ein anderes Auto gekauft hat und das zu verkaufende Auto dort vorübergehend abstellen durfte, bis es verkauft wird. Habe ich mit dem Händler meiner Wahl, der zudem mein Schwager ist, auch schon öfters so gemacht.
das Auto wäre gegenüber dem Händler von privat gekauft worden.
Verstehe ich nicht …
Jetzt meine theoretische Frage
Hätte MisterX Rechte gegenüber MisterZ dem Privatenverkäufer ?
Wie könnte man sie stellen?
Hätte MisterX Rechte gegenüber dem Händler?
Zunächst einmal sollte geklärt werden:
-ob überhaupt ein Sachmangel vorliegt, der Ansprüche begründet
-ob Mister Z als Unternehmer oder Verbraucher gehandelt hat
-ob die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, bzw. ob ein Ausschluss überhaupt zulässig wäre
Gruß
S.J.