Hypothetische Frage

Hallo zusammen,

versuche gerade diese hypothetische Frage zu lösen.

Angenommen ein Arbeitgeber erstellt eine doppelte Ausführung eines unterschriebenen Arbeitsvertrages.
Der Arbeitnehmer nimmt ihn mit. Schaut sich diesen in Ruhe an.

Was passiert in dem unwahrscheinlichen Fall, dass er den Vertrag aus versehen nicht unterschrieben zurück sendet und der Arbeitgeber dann aufgrund dieser Fahrlässigkeit sagt, dass er den Arbeitsvertrag damit als hinfällig ansieht.

Dürfte er dies?

Meine Meinung wäre, dass der Vertrag dennoch zustanden gekommen wäre.

Was meint Ihr?

Zu allgemeine Frage
Hallo,

Meine Meinung wäre, dass der Vertrag dennoch zustanden
gekommen wäre.

Was meint Ihr?

Es kommt drauf an.

MfG

Abend!

Meine Meinung wäre, dass der Vertrag dennoch zustanden
gekommen wäre.

Warum?

Wenn ich als AG meinen Einstellungsvertrag nicht unterschrieben
zurückbekomme suche ich weiter. Wieso sollte ich auf die Idee
kommen der AN wollte unterschreiben aber war grad unpässlich.

Sorry aber ein bischen Verantwortung für sein eigenes tun muß man
schon tragen.

Gruß
Stefan

Hallo,

auch für Arbeitsverträge gilt das BGB. § 146 BGB sagt, dass das Vertragsangebot erlischt, wenn es nicht rechtzeitig angenommen wird. § 147 BGB bestimmt für die Rechtzeitigkeit den Zeitpunkt, unter dem der Antragende (AG) den Eingang der Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf. Innerhalb von 2 Wochen sollte ein AN sich schon entschieden haben, ob er eine Stelle und den Vertrag dazu akzeptiert.

Nach § 154 BGB ist der Arbeitsvertrag im Zweifel nicht geschlossen, solange der unterschriebene Vertrag nicht vorliegt.

Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Stelle ohne unterschriebenen Vertrag angetreten wurde. Dann können die Parteien zum Ausdruck gemacht haben, dass ihnen der schriftliche Vertrag wohl nicht so wichtig war.

Grüße
EK

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