Hypothetische Rechtsfrage: Vorladung gegen Warenbetrug

Hallo zusammen!
Person A verkauft einen Gegenstand an Person B
Person B verkauft denselben Gegenstand an Person C.
Person C verkauft denselben Gegenstand an Person D.

Person D klagt gegen Person C wegen Betrug, da es sich bei dem Artikel um eine Fälschung handeln soll.
Person C erhält dann eine Vorladung bei der Polizei.

Wie ist dann der weitere Schritt? Kann Person C dann Person B dafür haftbar machen? Oder Person A?

Danke und liebe Grüße :smile:

Hallo!

Ergänzende Frage: wie sieht es denn mit der subjektiven Seite der beteiligten Personen aus? Wer hat es zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden, dass diese Produkt eine Täuschung verursacht? Hätte man das erkennen können?

Man muss da natürlich Strafrecht und Zivilrecht auseinanderhalten, aber im Strafrecht jedenfalls und allenfalls im Zivilrecht spielt die subjektive Seite eine Rolle.

Gruß
Tom

Hallo Tom,
danke für deine Rückfrage.

Verkäufer A, B und C sprachen jeweils von „original“. Der Verkaufserlös war zunächst 79 Euro (von A nach B), dann 81 Euro (beim Verkauf von B an C) und dann 100 Euro (beim Verkauf von C an D).

Wie ist dann der weitere Schritt? Kann Person C dann Person B
dafür haftbar machen? Oder Person A?

C kennt A doch gar nicht.

C macht bei der Polizei die wahrheitsgemäße Aussage, dass C von B etwas als Original angepriesenes gekauft hat, es für ein Original hielt, und es als Original weiter verkaufte.

Was zwischen A und B ab lief ist aus Sicht von C reine Spekulation.

Hallo!

Es geht mir eher darum, was sie sich dabei dachten.

Gruß
Tom