Hypothetischer Fall eines Wasserschadens

Hallo Leute,

mal den hypothetischen Fall angenommen, ein Mieter behaupte, bei einem starken Regen sei Wasser aus der Terrasse der darüberliegenden Wohnung in sein Wohnzimmer eingedrungen, obwohl alle Fenster geschlossen gewesen seien und habe die Gardinen so durchnässt, dass sie nicht mehr zu gebrauchen seien. Weiterhin angenommen, der Geschädigte habe neue Gardinen bestellt und verlange nun von dem über ihm Wohnenden die Kosten für die neuen Gardinen zurück, andernfalls er einen Anwalt einschalten werde.

Wie hätte sich in diesem Falle der darüber Wohnende zu verhalten, gesetzt den Fall, dass er über keine Rechtschutzversicherung verfügt?

Grüße, Thomas

Abwarten. - Der Geschädigte muss die Beweise erbringen.

Hallo,
inwiefern könnte den Terassenbesitzer (oder -Mieter?) denn ein Verschulden treffen? Hat er irgendwas getan oder unterlassen, was den Wassereinbruch begünstigt hat? Und wo genau ist das Wasser denn eingedrungen - eine Gardine wird ja nicht durch Feuchtigkeit unbrauchbar, die durch eine Wand dringt?
Gruß
loderunner (ianal)

obwohl alle Fenster geschlossen gewesen seien und habe die
Gardinen so durchnässt, dass sie nicht mehr zu gebrauchen
seien.

Hallo,
…was macht dieser Mieter im hypothetischen Fall , wenn er seine Gardinen mal wäscht?
Werden sie dann nicht durchnäßt? Falls ja: weshalb sind sie dann nicht auch unbrauchbar?

-Alles rein hypothetisch von mir-

Weiterhin angenommen, der Geschädigte habe neue

Gardinen bestellt und verlange nun von dem über ihm Wohnenden
die Kosten für die neuen Gardinen zurück, andernfalls er einen
Anwalt einschalten werde.

Der oben wohnende Mieter soll den unten wohnenden Mieter hypothetischerweise ruhig zum Anwalt gehen lassen und dafür die Anwaltsgebühren bezahlen.
Der oben wohnende Mieter hat mit diesem Schaden nichts zu tun.
-Alles rein hypothetisch von mir-

Gruß:
Manni