Hallo Thorsten,
das Problem ist, dass du den zweiten Schritt vor dem ersten machst. Die Frage ist nicht vorrangig, ob der imaginäre Freund Ansprüche gegen den Dritten, den Rufmörder hat, sondern zunächst, was mit Ansprüchen des Freudes gegen den Auftraggeber ist.
Also zunächst mal: Softwareentwicklung, wird wohl entweder ein Dienst-oder Werkvertrag sein, spielt hier aber zunächst keine Rolle. Ein Vertrag kommt zustande, durch Angebot und Annahme über die vertrags-wesentlichen Pflichten. Da ein persönliches Gespräch statt fand und Details des Projekts stattfanden, sowie die Vergütung vereinbart wurde, ist davon auszugehen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.
Fraglich ist, ob dieser unwirksam ist durch Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung. Vorliegend dürfte nichts davon eingreifen. Selbst wenn der Entwickler wirklich mal im Knast gewesen wäre, könnte man aller- höchstens an eine Anfechtung wegen einer Täschung über eine verkehswesentliche Eigenschaft des Auftragnehmers nachdenken. Durchgehen würde diese aber vermutlich nur dann, wenn es bei dem Projekt wirklich um irgendwelche sicherheits - oder finanrelevanten relevaten Dinge ging, was aber nicht bekannt ist und auch nicht unterstellt werden kann. Das fürht zu dem Zwischenergebnis, das zwischen Aufrtraggeber und Auftragnehmer nach wie vor ein Vertragsverhältnis besteht und du vorrangig auf Erfüllung dieses Vertrages bestehen mußt.
Selbst wenn kein Vertrag zustande gekommen sein sollte, könnte der Auftragnehmer aber immernoch Schadensersatzansprüche aus dem treuwidrigen Abbruch der Vertragsverhandlungen aus der Verletzung einer vorvertraglichen Schuldverhältnisses haben. Treuwidrig, da kein sachlicher Zusammenhang zwischen, dem nur behaupteten Gefängnis-aufenthalt und dem Projekt zu erkennen ist. Dieses ersetzt dir aber nur den Vertrauensschaden, etwa die Zeit, die du bislang in das Projekt investiert hast.
So jetzt aber zu der eigentlichen Frage. Mir fällt insoweit als einzige erfolgversprechende Anspruchsgrundlage vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ein. Das setzt aber voraus, das der Rufmörder auch wollte, dass durch seinen Rufmord der Vertrag zwischen den anderen nicht zustandekommt, was schwer beweisbar sein dürfte.
Dann könnte man noch einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht nachdenken oder versuchen irgendeine Straftat zu finden, die sich auch als delitische Anspruchsgrundlage nutzen läßt. Insgesamt ist all das aber ziemlich wackelig.
Viele Grüße Andre´Jahn
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]