Hypothetischer Rufmord im Chat

Hallo,

mein imaginärer Freund Erwin ist Softwareentwickler und selbständig. Nun nehmen wir an, dass er sich öfter mal im Chat aufhält und dort jemand Interesse an seinen Diensten bekundet hat, es wäre auch ein Treffen ausgemacht worden und die Projektdetails wären besprochen worden. Soweit sah alles gut aus.
Mal angenommen nun gäbe es in diesem Chat eine andere Person, die behauptet, dass Erwin im Knast gewesen wäre, was nicht stimmt. Aber der imaginäre Auftraggeber hört davon und lehnt es deshalb ab dem imaginären Erwin den imaginären Auftrag zu erteilen.
Damit entsteht dem imaginären Erwin ein imaginärer finanzieller Schaden, wenn der imaginäre Auftraggeber nun imaginär schriftlich versichern würde, dass der Auftrag aufgrund dieser imaginären Verleumdungen nicht erteilt wurde, könnte der imaginäre Erwin dann imaginäre Schadensersatzansprüche wegen des imaginären verlorenen Auftrages gegen den imaginären Verleumdner geltend machen und welche Summe wäre da bei einem imaginärem Auftragswert von 7500 imaginären Euro anzusetzen?

Gruß
Thorsten

Hallo Thorsten,

das Problem ist, dass du den zweiten Schritt vor dem ersten machst. Die Frage ist nicht vorrangig, ob der imaginäre Freund Ansprüche gegen den Dritten, den Rufmörder hat, sondern zunächst, was mit Ansprüchen des Freudes gegen den Auftraggeber ist.

Also zunächst mal: Softwareentwicklung, wird wohl entweder ein Dienst-oder Werkvertrag sein, spielt hier aber zunächst keine Rolle. Ein Vertrag kommt zustande, durch Angebot und Annahme über die vertrags-wesentlichen Pflichten. Da ein persönliches Gespräch statt fand und Details des Projekts stattfanden, sowie die Vergütung vereinbart wurde, ist davon auszugehen, dass ein Vertrag zustande gekommen ist.

Fraglich ist, ob dieser unwirksam ist durch Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung. Vorliegend dürfte nichts davon eingreifen. Selbst wenn der Entwickler wirklich mal im Knast gewesen wäre, könnte man aller- höchstens an eine Anfechtung wegen einer Täschung über eine verkehswesentliche Eigenschaft des Auftragnehmers nachdenken. Durchgehen würde diese aber vermutlich nur dann, wenn es bei dem Projekt wirklich um irgendwelche sicherheits - oder finanrelevanten relevaten Dinge ging, was aber nicht bekannt ist und auch nicht unterstellt werden kann. Das fürht zu dem Zwischenergebnis, das zwischen Aufrtraggeber und Auftragnehmer nach wie vor ein Vertragsverhältnis besteht und du vorrangig auf Erfüllung dieses Vertrages bestehen mußt.

Selbst wenn kein Vertrag zustande gekommen sein sollte, könnte der Auftragnehmer aber immernoch Schadensersatzansprüche aus dem treuwidrigen Abbruch der Vertragsverhandlungen aus der Verletzung einer vorvertraglichen Schuldverhältnisses haben. Treuwidrig, da kein sachlicher Zusammenhang zwischen, dem nur behaupteten Gefängnis-aufenthalt und dem Projekt zu erkennen ist. Dieses ersetzt dir aber nur den Vertrauensschaden, etwa die Zeit, die du bislang in das Projekt investiert hast.

So jetzt aber zu der eigentlichen Frage. Mir fällt insoweit als einzige erfolgversprechende Anspruchsgrundlage vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ein. Das setzt aber voraus, das der Rufmörder auch wollte, dass durch seinen Rufmord der Vertrag zwischen den anderen nicht zustandekommt, was schwer beweisbar sein dürfte.
Dann könnte man noch einen Eingriff ins Persönlichkeitsrecht nachdenken oder versuchen irgendeine Straftat zu finden, die sich auch als delitische Anspruchsgrundlage nutzen läßt. Insgesamt ist all das aber ziemlich wackelig.

Viele Grüße Andre´Jahn

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Künstlerische Beschreibung…
Moin :
ich versuchs mal in Deutsch :

  1. Es bestand offenbar ein Vertragsverhältnis.
    Der Entwickler machte seine Arbeit.

Der Kunde will verweigern, weil er was „hörte“…

Es ist nicht beschrieben, dass eine Haftstrafe tatsächlich
verbüsst wurde, schon gar nicht, ob sich nun Verdachtsmomente
ergeben können, die auf den laufenden Auftrag schliessen…

Es gibt also keinen vernünftigen Grund,
den Auftrag zu kündigen !

Beispiel anders :
Der wegen Diebstahl und Körperverletzung mehrfach vorbestrafte
Haftentlassene eröffnet eine Ich-AG und betreibt eine Firma
für Sicherheit in Bank-Kassen-Schaltern. Hier würde ich der
Bank ein Kündigungsrecht einräumen, aus den Gründen der
„verheimlichten Vorstrafe“. „VanDog“, der eigentliche Begründer
der französischen Kriminalpolizei aber hätte damals nicht
entlassen werden können, er wurde ja gerade wegen seiner
„Berufserfahrung als Krimineller“ genommen…

Ob also der Entwickler mal einige Jahre im Knast war, weil
er seine Ex-Ehefrau „auf komische Art entledigt hat“, spielt
keinerlei Rolle.

Von daher gilt,
lange Rede kurzer Sinn :
Der Entwickler hat seinen Teil des Vertrages
erfüllt. Der Kunde ist dran mit bezahlen.
Sollte sich der Kunde weigern, Klage bei Gericht !
Keinen Zeugen ? Gut, Forderung abtreten, damit wird
der Entwickler dann Zeuge !

  1. Beleidigung, üble Nachrede usw.
    Wer, in welcher Form auch immer, einen anderen beleidigt,
    über einen Anderen „übel nachredet“ um den zu schädigen,
    der muß Schmerzensgeld und Schadensersatz leisten !
    Ende und Basta !
    Bei der Durchführung wird es ggf. Problematisch, denn
    der Geschädigte hat im Zivilverfahren seine Ansprüche,
    sprich seine Schmerzen und seine Schäden zu belegen.
    Beispiel echter Fall :
    Der Mitarbeiter eines Bauamtes verpasst einem Polizisten
    ein Ordnungsgeld, weil der Polizist nach Fertigstellung
    seiner neuen Garage schlicht vergessen hat, die rote
    Postkarte (Fertigstellungsanzeige) abzusenden.
    Wochen später wird der Mann vom bauamt in der Fußgängerzone
    nach Schlangenlinienfahrt und zu schnell von zwei Polizisten
    angehalten. Einer davon der „gestrafte“.
    Der Bauamtsmann „wittert“ Rache.
    Es gibt „Beleidigungen“ gegen den Polizisten,
    der zweite Polizist notiert :
    Arschloch, Sau, Säue, Behinderte usw.
    Es riecht nach Alkohol.
    Blutprobe unter Zwang.
    Das Ende der Story ?
    Führerschein wech, Strafe wegen Beleidigung,
    Versetzung im (Bauamts-)Dienst…

Da hätt ich noch einen…
Irgendwo in der Bibel, also etwa 2000 Jahre alte
Story… Aus dem bösen Saulus wurde der
gute Paulus…

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Ergänzung der Sachlage
Hallo,

mein Freund Erwin… Also - er hatte zu dem Zeitpunkt als die Verleumdnung stattfand noch keinen Vertrag in der Hand und hat auch noch nicht an dem Projekt gearbeitet, kein fertiges Resultat abgeliefert.
Mündlich war die Sache klar, es gab einen Termin wo man sich treffen wollte um alles fest zu machen. Nachdem der Auftraggeber dann aber von den Behauptungen hörte, wollte er Erwin den Auftrag nicht mehr erteilen.

Gruß
Thorsten

Moin

  1. Beleidigung, üble Nachrede usw.
    Wer, in welcher Form auch immer, einen anderen beleidigt,
    über einen Anderen „übel nachredet“ um den zu schädigen,
    der muß Schmerzensgeld und Schadensersatz leisten !
    Ende und Basta !

So einfach ist das nicht. Richtig ist, dass es Straftatbestände wie Beleidigung usw. gibt und auch einen zivilrechtlichen Ehrschutz. Diese haben aber nicht die Aufgabe Eingriffe in sich anbahnenende oder abgeschlossene Verträge zu verhindern bzw. den daraus entstehenden Schaden liquidierbar zu machen, sondern eben die persönliche Ehre. So ziemlich jedes deutsche Gericht wird insoweit gar nicht in die Prüfung des Schadensumfangs usw… eintreten, sondern schlicht sagen, dass es nicht Schutzzweck der Normen §185 StGB ff. bzw §823 Abs. 1 und 2 ggf. i.V.m. §185Stgb ist vor dieser Art von Schaden zu schützen. Geschützt würde insoweit nur, die eigentliche Ehrverletzung als solche, und diese dürfte mit einem symbolischen Betrag von 10 Euro oder so abgegeolten sein.

wie der fall läuft, wenn man den vertragsschluß verneint, habe ich schon angedeutet, dann ersatz des vertrauensschadens aufgewendete zeit etc… wegen des ungerechtfertigten abbruchs der vertragsverhandlungen.

mfg andre´

Zitat :

Mündlich war die Sache klar,

DAS IST DER SATZ !

Vertrag ist Vertrag ! Egal ob schriftlich oder
mündlich ! Basta !

Und deshalb kann es nur Probleme in der Beweisführung
geben.
Und dieses Problem wird durch die Abtretung gelöst,
weil damit der „Entwickler“ von der Partei zum Zeugen
wird.
U n d : dabei wird ein guter Anwalt gebraucht !

Hallo,

mein Freund Erwin… Also - er hatte zu dem Zeitpunkt als die
Verleumdnung stattfand noch keinen Vertrag in der Hand und hat
auch noch nicht an dem Projekt gearbeitet, kein fertiges
Resultat abgeliefert.
Mündlich war die Sache klar, es gab einen Termin wo man sich
treffen wollte um alles fest zu machen. Nachdem der
Auftraggeber dann aber von den Behauptungen hörte, wollte er
Erwin den Auftrag nicht mehr erteilen.

Gruß
Thorsten