soeben sah ich eine Folge einer amerikanischen Krimiserie und frage mich, welche Strafe die Täterin in Deutschland erwarten würde:
Die Täterin setzt das Opfer unter Drogen. Der folgende Rausch ruft Halluzinationen hervor. Diese steuert die Täterin und bringt das Opfer dazu, sich selbst zu töten.
Mord ist das niemals. Wo sind denn die typischen Mordmerkmale? (Gier, Eifersucht etc.)
Man kann hier nichtmal einen Tötungsvorsatz unterstellen. Ich denke vorsätzliche, schwere Körperverletzung mit Todesfolge, allenfalls Totschlag stehen hier im Raum.
Man mache sich mal schlau was Mordmerkmale sind: niedere Beweggründe, Heimtücke, Mordlust, Grausamkeit, gemeingefärliche Mittel… Da über die Beweggründe nichts gesagt wird ist ein Mordmerkmal durchaus möglich, auch können Heimtücke und Grausamkeit in Frage kommen…
Das war, wie ich schon erwähnte, eine amerikanische Serie. (Unterhaltung)-Fernsehen an sich hat schon wenig mit dem wahren Leben zu tun - amerikanisches Fernsehen noch viel weniger - zumindest aus meiner Sicht.
In dem Film wurde die Täterin einfach weggeführt - Schnitt - Ende - Werbung. Und da ging mir durch den Kopf, was wäre wenn - in Deutschland.
Mir ging es gar nicht darum, ob man drogenbedingte Halluzinationen steuern kann. Das wäre dann auch ein Thema für ein anderes Brett… Ich bin mir aber sicher, dass es genügend Drogen gibt, die akute Ängste auslösen, was man wiederum von außen ausnutzen und steuern kann. (Ist Suizidneigung nicht eine der Nebenwirkungen von einigen Psychopharmaka?)