I.A. bei Unterschriftensammlung - welche Folgen?

Fiktiver Fall: Der Vorstand eines eingetragenen Vereins beteiligte sich mit dem Hinweis „i.A.“ an einer Unterschriftensammlung, sprich da stünde: „Verein X, 50 Mitglieder, i.A. Herr Vorstand“. Zählten dann die 50 Mitglieder des Vereins als 50 Unterstützer des Anliegens der Unterschriftensammlung?

Moin, SZA,

Zählten dann die 50 Mitglieder des Vereins als 50
Unterstützer des Anliegens der Unterschriftensammlung?

das entscheidet der Zähler bzw. dessen Arbeitsanweisung.

Meine Meinung: Da der Zähler die Zahlenangabe des i.A.-Unterzeichners nicht prüfen kann, muss er die Unterschrift als 1 Stimme zählen. Schlimmer noch, ihm wird der Sonderwunsch gar nicht auffallen; da die Unterschriften pro Sammelzettel numeriert sind, schaut er einfach auf die höchste Nummer und tippt die ins Erfassungsgerät.

Ob ein Vereinsvorstand sowas überhaupt darf, soll mal dahingestellt bleiben.

Gruß Ralf

Kein Vorstand wird mit i.A. (im Auftrag) unterschreiben,
da er selbst für den Verein haftet.
Ein Vorstand unterschreibt immer ohne den Vermerk i.A.

Hallo!

Häh?

Gruß
Tom

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