I-Job trotz Erbschaft? Geht das?

Mein Schwager bezieht seit Jahren Hartz 4 und macht seit einem haben Jahr einen sogenannten INTEGRATIONS-JOB, auch I-Job genannt.

Jetzt hat er 25.000€ geerbt und will die bei der Arge angeben.

Kann er trotzdem seinen Integrations-Job weitermachen?

halle
Also das Erbe muss er angeben. Dann wird er dieses bis auf den Rückhalt den er haben darf, einsetzen müssen, um zu leben. Das Ganze in angemessenem Rahmen.
Ob man ihn nun aus der Tätigkeit nimmt, kann ich leider nicht sagen. Wäre aber schade, denn irgendwann ist so viel Geld auch mal alle und dann geht alles wieder von vorne los.
Viele Grüße zaubermaus

Da kenne ich mich leider nicht aus

Hallo!
Ich denke, weil der Job vom sogenannten Staat bezahlt wird, wird er ihn wohl an einen anderen abtreten dürfen und erst einmal sein Erbe aufbrauchen müssen.
Tschüß

Hallo,
warum nicht. Die Frage ist eher ob er dann noch ALG2 bekommt. Oder ob er sein Vermögen erst verleben muss! Oder ob Papa Staat es haben will!

Gruß

Hallo

Jetzt hat er 25.000€ geerbt und will die bei der Arge angeben.

Die muss er (nachweislich) umgehend angeben :wink:

Wenn der Erbfall (= der Tod des Erblassers) stattgefunden hat, bevor der Erbe ALG2 bezogen hat, dann wird das ihm während seines ALG2-Bezugs zufließende Erbe als Vermögen angesehen (für das es Schonbeträge gibt).

Wenn der Erbfall eintritt, während der Erbe im ALG2-Bezug steht, dann wird das zufließende Erbe als „einmaliges sonstiges Einkommen“ berücksichtigt und auf seinen Hilfebedarf angerechnet. Siehe dazu § 11 Absatz 3 SGB II (Verteilung auf sechs Monate) : http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__11.html

Da der Schwager hier bereits seit 4 Jahren ALG2 bezieht, gehe ich mal davon aus, dass der Erblasser nicht bereits vor dem ALG2-Bezug des Erben verstorben ist. In dem Fall wäre das Geld als einmaliges sonstiges Einkommen anzurechnen - wodurch er aus der ALG2-Hilfebedürftigkeit herausfallen wird und dann entsprechend auch erstmal keine Leistungen vom Jobcenter mehr bekommt.

Die Fördermöglichkeiten der Integrationsjobs sind meines Wissens nur für ALG2-BezieherInnen vorgesehen. Bekommt er kein ALG2 mehr, dürfte er auch diese Fördermaßnahme nicht mehr erhalten.

LG

Hallo caso,

ich weiß es leider auch nicht genau, geh aber davon aus das er das machen darf. Die Erbschaft hat ja nicht mit seinem job zu tun und die vom amt möchten ihn bestimmt auch los werden so das er den job bestimmt weiter machen muss sogar.

Gruß Anthea

hallo, wenn er das weiterhin will warum nicht, das geld reicht auch nicht ewig.
lg elfie7559