Mein Schwager bezieht seit Jahren Hartz 4 und macht seit einem haben Jahr einen sogenannten INTEGRATIONS-JOB, auch I-Job genannt.
Jetzt hat er 25.000€ geerbt und will die bei der Arge angeben.
Kann er trotzdem seinen I-Job weitermachen?
Mein Schwager bezieht seit Jahren Hartz 4 und macht seit einem haben Jahr einen sogenannten INTEGRATIONS-JOB, auch I-Job genannt.
Jetzt hat er 25.000€ geerbt und will die bei der Arge angeben.
Kann er trotzdem seinen I-Job weitermachen?
Hi caso,
wer während des Integrat. Jobs in diesem Fall geerbt hat, hat Vermögenszuwachs erhalten und muss dieses Vermögen aufbrauchen. Später könnte er wieder den J.Job
weitermachen und bezahlt bekommen. Aber die Integration geht glaube ich nicht so lange.
M.f.G.
pete
Hallo und guten Abend,
angeben muss Ihr Schwager die Erbschaft in jedem Fall. Gibt es bei Ihnen im Ort keine unabhängige Beratungsstelle für Hartz-4 - Empfänger, an die er sich wenden kann?
MfG
C. Göllner
In Bezug auf Sozialgelder habe ich keine Ahnung.
Beim zuständigen Arbeitsamt nachfragen.
hallo,dein schwager muß das geerbte geld leider angeben,dann wird er dieses verbrauchen müssen(abzug-ihm steht pro monat pro alter und für seine rente selbst etwas zu),vom rest wird er erst mal leben müssen,den job müsste er behalten ,viel glück