(i-net) Radio mitschnitte

Guten Tag,
ich hoffe ich bin richtigen bereich gelandet um meine Frage stellen zu dürfen.

(ich habe auch schon im archiv danach gesucht, aber nichts gefunden)

Weiss jemand mehr oder weniger genaues darüber, wie das mit den mitschneiden eines Radios ist?

Ich habe oft gehört das man normale radios anstandslos z.b. mit kasette mitschneiden darf. (vll. ja nur ein gerücht?)

gild das auch für neue medien like internetradio?
kann ich title mitschneiden und behalten?

und wie weit geht das recht mit diesen mitgeschnittenen titeln?
darf ich online stellen und verbreiten?
darf ich sie nur zum hören anbieten? (ohne ise zu vervielfälltigen, z.b stream), wie sieht es mit einem längeren mitschnitt aus (also mehr als 1 lied).

darüber hinaus habe ich etwas von 30sek. gehört. Das man 30sekunden schnippsel veröffentlichen darf.

nun ich bin gespannt, udn danke für eure zeit und mühen.

Weiss jemand mehr oder weniger genaues darüber, wie das mit
den mitschneiden eines Radios ist?

Ist zunächst einmal eine erlaubte Privatkopie.

gild das auch für neue medien like internetradio?
kann ich title mitschneiden und behalten?

Ja, da gab es meines Wissens nach sogar w.g. einer Software, die gezieltes Stream-Recording macht sogar ein aktüles Urteil.

und wie weit geht das recht mit diesen mitgeschnittenen
titeln? darf ich online stellen und verbreiten?

Ja, wenn du dafür die entsprechenden GEMA-Gebühren (in Deutschland) entrichtest: http://www.gema.de/musiknutzer/

Ob du allerdings in diesem Sinne auch Tonträgerhersteller bist (wie z.B. DJs, die zu beruflichen Zwecken Sicherheitskopien nutzen) ist mir jetzt für die Kopie als Software d.h. Datei nicht bekannt.

darf ich sie nur zum hören anbieten? (ohne ise zu
vervielfälltigen, z.b stream),

Wo ist denn da der Unterschied. Jemand anderes kann Mitschnitte, die Du gemacht hast bei sich hören => Das ist öffentliche Wiedergabe.

Außerdem lassen sich auch Streams (sogar verlustfrei) aufzeichnen.

wie sieht es mit einem längeren mitschnitt aus (also mehr als 1 lied).

Vollkommen wurscht, ist evtl. eben teurer.

darüber hinaus habe ich etwas von 30sek. gehört. Das man
30sekunden schnippsel veröffentlichen darf.

Unsinn, sobald die Kompostierung ERKENNBAR ist. Also irgendwo zwischen 0,3 Sekunden und 4 Minuten 33 Sekunden (http://de.wikipedia.org/wiki/4’33%22).

Gruß

Stefan

und wie weit geht das recht mit diesen mitgeschnittenen
titeln? darf ich online stellen und verbreiten?

Ja, wenn du dafür die entsprechenden GEMA-Gebühren (in
Deutschland) entrichtest: http://www.gema.de/musiknutzer/

Nein, solange ihm vom Rechteinhaber kein Veröffentlichungsrecht zugestanden wurde.

Gruss
Schorsch