I.R. oder a.D

Hallo,

Was heutzutage bei den unseligen Diskussionen über Rente und
Pensionen nämlich immer wieder gerne „unter den Tisch“ gekehrt
wird,ist der Fakt,das ein Beamter ZEIT seines LEBENS dem
Staate dienen muss…

Ein Beamter zahlt übrigens von seiner -angeblich üppigen (völliger Quatsch)- Pension IMMER noch jeden Monat ALLE Steuer GENAU wie ein normaler ARBEITNEHMER!!! UND dann kommt auch die PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG - die ist SEHR teuer, er muss sich ja bis an sein Lebensende immer weiter Privatversichern!!!
DAS alles muss man ja von der gezahlten PENSION im Nachhinein noch abziehen…

Was dann noch von dem ach so üppigen Pensionsgeld übrig bleibt, ist vielfach noch UNTER den Rentenbezügen der Leuter die „normale“ Rente beziehen.
Man darf nicht vergessen, das die meisten Beamten in der unteren bzw. mittleren Laufbahn sind und die wird wahrlich nicht üppig bezahlt. NICHT ALLE Beamte sind HÖHERE Dienstgrade - DAS sind nur die wenigsten und genau DIE werden dann von den anderen Rentenbeziehern als Beispiel hergenommen: DIE BEAMTEN…

Ein Beamter ist IMMER im Dienst…

Grüße
Marie

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Hallo,

nein…a.D. eben nicht…Da Du ja auf das Bundesbeamtengesetz fixiert zu sein scheinst…

na dann mal diesen hier daraus:

§ 39 BBG Folgen der Entlassung
Nach der Entlassung besteht kein Anspruch auf Besoldung und :Versorgung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die oberste :smiley:ienstbehörde kann die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit dem :Zusatz „außer Dienst“ oder „a. D.“ sowie die im Zusammenhang mit dem :Amt verliehenen Titel zu führen. Die Erlaubnis kann zurückgenommen :werden, wenn die frühere Beamtin oder der frühere Beamte sich ihrer
als nicht würdig erweist.

Wie der Gesetzestext ganz klar wiedergibt,dürfen Beamte,die auf freiwilligen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden sind,
auf Antrag sehr wohl weiterhin ihre AMTSBEZEICHNUNG mit dem Zusatz
„außer Dienst“ führen…OHNE das sie RUHESTANDSBEAMTE sind…

Mithin ist meine Aussage von weiter oben absolut zutreffend,das die einzige legitime Bezeichnung von Beamten IM RUHESTAND i.R. ist…:smile:

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Hallo,

Mithin ist meine Aussage von weiter oben absolut
zutreffend,das die einzige legitime Bezeichnung von Beamten
IM RUHESTAND i.R. ist…:smile:

Nein, die „einzige legitime Bezeichnung“ ist das sicherlich nicht.

Anderer Auffassung als Du ist nämlich die geltende Rechtslage.
vgl. § 86 Abs. 3 BBG und die Parallelvorschriften der Landesbeamtengesetze.

Es ist wirklich immer wieder faszinierend, wie hier Leute tagelang an ihrer irrigen Auffassung festhalten, obwohl die gesetzliche Lage sowas von eindeutig ist.

Viele Grüße

Trobi.