Was ist bei einem pensionierten Beamten der richtige Zusatz? Man findet immer wieder unterschiedliche Zusätze bei Ruheständlern, was ist denn nun richtig?
Hallo,
na dazu siehe einmal
§ 55 Bundes-Beamtengesetz
§ 51 BBG - Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze
(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit treten mit dem :Ende des Monats in den Ruhestand, in dem sie die für sie jeweils :geltende Altersgrenze erreichen. Die Altersgrenze wird in der Regel :mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht (Regelaltersgrenze), :soweit nicht gesetzlich eine andere Altersgrenze (besondere :Altersgrenze) bestimmt ist.
Die korrekte Bezeichnung lautet " im Ruhestand"…aber
außer Dienst ist auch nicht verkehrt,denn im Gegensatz zum normalen Arbeitnehmer ist ein Beamter im Ruhestand keineswegs ein Rentner.
Was heutzutage bei den unseligen Diskussionen über Rente und Pensionen nämlich immer wieder gerne „unter den Tisch“ gekehrt wird,ist der Fakt,das ein Beamter ZEIT seines LEBENS dem Staate dienen muss…
Ein Beamter kann jederzeit vom Staat wieder (re)aktiviert werden…
ob dieses "sinnvoll " ist…das steht auf einem anderen Blatt…
na dazu siehe einmal
§ 55 Bundes-Beamtengesetz
Man kann über alles geteilter Meinung sein, aber wäre es nicht besser, in die Norm zu sehen, die zur Frage passt? In § 51 BBG steht doch gar nichts über Amtsbezeichnungen.
Die korrekte Bezeichnung lautet " im Ruhestand"…aber
außer Dienst ist auch nicht verkehrt
Das Gesetz sagt, dass die korrekte Bezeichnung „außer Dienst“ ist, vgl. § 86 BBG.
Hallo,
also DAS
Die korrekte Bezeichnung lautet " im Ruhestand"…aber
außer Dienst ist auch nicht verkehrt
ist definitiv falsch, worauf Mevius schon hingewiesen hat und
DAFÜR
Ein Beamter kann jederzeit vom Staat wieder (re)aktiviert
werden…
hätte ich gerne mal einen Beleg.
Viele Grüße
Trobi.
Hoi.
Aber man ist ja auf Lebenszeit verbeamtet, siehe §10 und §11 BBG. Daher kann man, zumindest theoretisch, reaktiviert werden.
Beispiele finden sich im ersten und zweiten Weltkrieg, als alles was ne Waffe tragen konnte an die Front mußte. Da haben sie Reihenweise Beamte und Offiziere wieder in ihr Amt eingesetzt.
Aber wer sagt den, dass in ein paar Jahren, aufgrund des demografischer Wandels, die Altersgrenze nicht noch weiter hochgesetzt wird und dann eben geprüft wird, ob man nicht weiter dienen darf? Geht ja eh langsam in betreutes Arbeiten über…
Ciao
Garrett
a.D. nur bei Beamten
Hallo Ludger,
in der Wikipedia ist diesem Zusatz ein eigener Artikel gewidmet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Außer_Dienst
Interessant ist auch das Verhältnis beider Anhänge im Suchergebnis bei Google:
„Studiendirektor a.D.“ - 5.430 Einträge
„Studiendirektor i.R.“ - 3.200 Einträge
Gruß
angerdan
DAFÜR
Ein Beamter kann jederzeit vom Staat wieder (re)aktiviert
werden…hätte ich gerne mal einen Beleg.
Ich auch. Eine Reaktivierung ist nur auf Grundlage einer ausdrücklichen gesetzlichen Norm zulässig. Etwa § 46 Abs. 1 BBG („Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn […] zu erwarten ist, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügen.“)
Ansonsten gilt § 30 BBG: „Das Beamtenverhältnis endet durch […] Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.“
Gruß
Ultra
Hallo,
1.es gibt nicht nur Bundesbeamte…
2.kann jemand durchaus Beamter im Ruhestand und gleichzeitig
aktiver Beamter sein…
womit wir zu Amtsbezeichnung zurück kommen
3.a.D. ist die Amstbezeichnung
also zum B. Ministerialrat a.D.
der gute Mann kann aber trotzdem noch als
Staastsekretär im Bundesministerium des Innern tätig sein…
Hallo,
na dann guck dich mal bei unseren Politikern um…
zum B. Ministerialrat a.D.
der gute Mann kann aber trotzdem noch als
Staastsekretär im Bundesministerium des Innern tätig sein…
Beleg für einen reaktivierten Beamten? Bitte schön:
http://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Neusel
auch interessant
http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/politi…
Natürlich kommt dies eher selten vor, aber es gibt bereits gesetzliche Regelungen für eine Reaktivierung von Beamten, dafür bedarf es keiner erneuten Gesetze. Beamte können also, wenn es die Lage oder ihr Arbeitsbereich oder ihr Fachwissen erfordert, reaktiviert werden, sind somit, wie schon erwähnt, Zeit ihres Lebens a) wieder ins Beamtenverhältnis berufbar und b) Zeit ihres Lebens zur Verschwiegenheit und zum sog. Wohlverhalten und amtsangemessenes Verhalten verpflichtet.
mfG
Daniel
Hallo Daniel,
interessante Beispiele, wenngleich sie haarscharf an der diskutierten These
Ein Beamter kann jederzeit vom Staat wieder (re)aktiviert werden.
vorbeigehen. Denn eine Reaktivierung gegen den Willen des ausgeschiedenen Beamten kommt de facto nur in Frage, wenn es sich um eine Verbesserung des Gesundheitszustands bei Dienstunfähigkeit handelt. Gerne können wir hier aber auch die Rechtsgrundlage für eine Reaktivierung von Pensionären aus Personalmangel o. ä. diskutieren, die mir momentan aber nicht bekannt ist.
Gruß
Ultra
1.es gibt nicht nur Bundesbeamte…
Richtig, aber erstens ist es nicht meine Aufgabe, hier nun auch noch alles Landesbeamtengesetze zu zitieren, und zweitens hast du selbst doch deine Antwort mit dem BBG begründet. Wenn es „so einfach“ nun „auch wieder nicht“ is(s)t, dann frage ich mich, wieso du überhaupt so zu argumentieren begonnen hast.
2.kann jemand durchaus Beamter im Ruhestand und gleichzeitig
aktiver Beamter sein…
Der Sinn der Ausgangsfrage ist doch klar. Und die Antwort lautet eben: a.D.
q.e.d.
Also ich würde dann doch eher dazu tendieren, Deine Antwort als etwas neben der Spur zu bezeichnen.
In diesem Artikel geht es doch hauptsächlich um die Frage, ob es nun für pensionierte Beamte i.R. oder a.D. heißt. Dann wurde noch die Thematik Reaktivierung angesprochen. Verbessere mich, aber von einer Reaktivierung ausschließlich wegen gesundheitlicher Dienstunfähigkeit bzw. der Verbesserung des Gesundheitszustandes redet hier meine ich keiner. Damit wäre auch die Themaitk falsch. Beamte, die auf Grund gesundheitlicher Nichteignung aus dem Dienst scheiden, benutzen i.d.R. keine Bezeichnungen wie i.R. oder a.D. Dies machen regelmäßig höhere Beamte, welche ihren Dienst regulär abgeleistet haben. Und diese Beamte können auch gegen ihren Willen (theoretisch) reaktiviert werden.
mfG
Daniel
Hallo Daniel,
machen regelmäßig höhere Beamte, welche ihren Dienst regulär
abgeleistet haben. Und diese Beamte können auch gegen ihren
Willen (theoretisch) reaktiviert werden.
…und genau dafür warte ich seit Beginn des Threads auf einen Nachweis. Woraus soll sich diese Möglichkeit ergeben - nach geltendem Recht ?
Gruß,
Trobi.
Hallo Trobi,
da es in Deutschland 16 Länder und den Bund als Arbeitgeber mit eigenen Beamten gibt und demzufolge auch unterschiedlichste gesetzliche Regelungen existieren, werde ich hier lediglich auf das Bundesbeamtengesetz abzielen. Hiernach heißt es im § 57 BBG:
§ 57
Erneute Berufung
Die in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verliehen werden soll.
Siehe dazu auch
§ 46
Wiederherstellung der Dienstfähigkeit(1)
Beamtinnen und Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurden, sind verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren Dienstherrn ein Amt ihrer früheren oder einer anderen Laufbahn mit mindestens demselben Endgrundgehalt übertragen werden soll und zu erwarten ist, dass sie den gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes genügen. Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen das Vorliegen der Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit zu überprüfen, es sei denn, nach den Umständen des Einzelfalls kommt eine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nicht in Betracht.
mfG
Daniel
Und um den Artikel nunmehr vollständig zu beantworten, also die Frage, ob es i.R. oder a.D. heißt zu beantworten, verweise ich auf
§ 86 BBG
http://dejure.org/gesetze/BBG/86.html
Hier heißt es, dass Beamte nach Eintreten in den Ruhestand ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz a.D. tragen dürfen
mfG
Daniel
Hi Daniel,
ich glaube, wir lassen es. Du drehst Dich im Kreis.
Dass wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickte Beamte bei Heilung reaktiviert werden können, ist selbstverständlich.
Dass politische (!) Beamte, die mit 40 in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden, weil die politische Farbe der Spitze des Hauses wechselt, reaktiviert werden können, ist ebenso selbstverständlich.
Im Raum steht aber immer noch die Behauptung, der normale Beamte (also mal platt gesagt, der mit A-Besoldung und nicht nach B oder Sonderregelungen),
der seinen Dienst „ordnungsgemäß abgeleistet hat“
(darunter verstehe ich: im Ruhestand wegen Erreichen der Altersgrenze ist - aber vielleicht liegt DA auch das Missverständnis),
könne - auch GEGEN seinen Willen reaktiviert werden.
Das bezweifele ich stark und bislang konnte hier auch niemand auch nur eine einzige Rechtsgrundlage zitieren, die dafür einschlägig sein könnte (eine einzige aus irgendeinem Bundesland würde mir schon reichen).
Viele Grüße
Trobi.
Dass politische (!) Beamte, die mit 40 in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden, weil die politische Farbe der Spitze des Hauses wechselt, reaktiviert werden können, ist ebenso selbstverständlich.
Aber wenn du meinen Artikel zuvor gelesen hättest und dem Link gefolgt wärst, dann wäre dir aufgefallen, dass eben Hans Neusel oder eben Ingeborg Knipper reaktiviert wurden, obwohl sie die Altersgrenze bereits erreicht haben
Im Raum steht aber immer noch die Behauptung, der normale Beamte …
was heißt denn „normale Beamte“? Gibt es denn auch abnormale? Auch Beamte der B- W- und R-Besoldung sind Beamte.
Ansonsten hast du Recht. Der Beamte im Finanzministerium oder der Lehrer oder oder oder wird nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze regelmäßig nicht mehr reaktiviert (Ausnahmen bestätigen hier nicht die Regel).
mfG
Daniel
was heißt denn „normale Beamte“? Gibt es denn auch
abnormale? Auch Beamte der B- W- und R-Besoldung sind
Beamte.
btw, erkläre mal bitte einem nach R bezahlten Menschen, er
sei normaler Beamter - viel Spaß!
Gruß
Trobi.
Also ich würde dann doch eher dazu tendieren, Deine Antwort
als etwas neben der Spur zu bezeichnen.
Hi Daniel,
ich glaube, wir lassen es. Du drehst Dich im Kreis.
Dass wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand geschickte Beamte bei Heilung reaktiviert werden können, ist selbstverständlich.
Dass politische (!) Beamte, die mit 40 in den einstweiligen Ruhestand geschickt werden, weil die politische Farbe der Spitze des Hauses wechselt, reaktiviert werden können, ist ebenso selbstverständlich.
Im Raum steht aber immer noch die Behauptung, der normale Beamte (also mal platt gesagt, der mit A-Besoldung und nicht nach B oder Sonderregelungen),
der seinen Dienst „ordnungsgemäß abgeleistet hat“ (darunter verstehe ich: im Ruhestand wegen Erreichen der Altersgrenze ist - aber vielleicht liegt DA auch das Missverständnis),
könne - auch GEGEN seinen Willen reaktiviert werden.
Das bezweifele ich stark und bislang konnte hier auch niemand auch nur eine einzige Rechtsgrundlage zitieren, die dafür einschlägig sein könnte (eine einzige aus irgendeinem Bundesland würde mir schon reichen).
Bis hierhin habe ich Trobis Antwort abgeschrieben, da er mit seinen Aussagen genau den Nagel auf den Kopf trifft. Wahrscheinlich führt der – tatsächlich so existierende – Begriff „Beamter auf Lebenszeit“ zu Fehleinschätzungen. Ich gebe zu, dass diese Fehleinschätzungen auch innerhalb der Beamtenschaft vorkommen. De facto endet das Beamtenverhältnis mit Eintritt in den Ruhestand; die Rechtsgrundlage hierfür habe ich bereits erwähnt. Es gibt aber auch danach Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus Gesetz. Zum Beispiel: „Beamtinnen und Beamte haben über die ihnen bei oder bei Gelegenheit ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt auch über den Bereich eines Dienstherrn hinaus sowie nach Beendigung des Beamtenverhältnisses.“
Ausdrücklich im Gesetz normiert ist auch die Reaktivierung bei Dienstunfähigkeit. Darüber hinaus ist die Reaktivierung eines nicht-politischen Beamten, beispielsweise aufgrund von Personalmangel in einer Behörde, schlicht nicht vorgesehen. Eine Reaktivierung ohne Rechtsgrundlage und gegen den Willen des Betroffenen wäre dementsprechend rechtswidrig.
Ansonsten hast du Recht. Der Beamte im Finanzministerium oder
der Lehrer oder oder oder wird nach Erreichen der
gesetzlichen Altersgrenze regelmäßig nicht mehr reaktiviert
(Ausnahmen bestätigen hier nicht die Regel).
Das werte ich mal als Einsicht, sofern man „regelmäßig nicht mehr reaktiviert“ entsprechend der Rechtslage so wertet, dass keine Möglichkeit zur Reaktivierung gegen den Willen des pensionierten Beamten möglich ist.
Gruß
Ultra