IAB Fotovoltaik

moin,

herr k hat im jahr 2010 ca. 50K für den bau einer fotovoltaikanlage angezahlt. fertigstellung und inbetriebnahme der anlage ist im januar 2011. schlußrechnung ebenso januar 2011.

herr k fragt sich, ob er jetzt bei erstellung der einkommensteuererklärung 2010 einen IAB bilden kann oder ob es probleme bezüglich des finanzierungszusammenhangs geben könnte ?

danke gruß inder

Wenn die Anlage 2010 bereits verbindlich bestellt wurde: Ja.

Ich zitiere aus diesem Artikel:

40 Prozent einer 2011er Fotovoltaik Anlage schon in …

Wer bereits 2010 verbindlich eine Anlage für 2011 bestellt hat, kann bereits in seiner 2010er Steuererklärung 40 Prozent der Kosten absetzen. (sog. Investitionsabzugsbetrag nach §7g EStG).
Warum ist eine verbindliche Bestellung notwendig? Eine Fotovoltaikanlage gilt als eigener Gewerbebetrieb. Wenn die Anlage erst 2011 geliefert wird, ist 2011 das Jahr der Betriebseröffnung. Und das Steuergesetz fordert im Falle von Betriebseröffnungen eine verbindliche Bestellung im Vorjahr, wenn man im Vorjahr die 40 Prozent Investitionsabzugsbetrag nutzen will.

Wenn die Anlage 2010 bereits verbindlich bestellt wurde: Ja.

es geht nicht darum, ob bestellt oder nicht- die anlage ist bereits in betrieb 2011 und wurde 2010 errichtet mit fertigstellung 2011

mir ging es um das problem des finanzierungszusammenhanges, der aber in obigem fall gegeben ist…

danke

gruß inder

Moin,

(es ging ihm ja auch mehr um die Platzierung seines Artikels…)

es geht nicht darum, ob bestellt oder nicht- die anlage ist
bereits in betrieb 2011 und wurde 2010 errichtet mit
fertigstellung 2011

Der Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ist dennoch in diesem Sachverhalt nicht unwichtig.

mir ging es um das problem des finanzierungszusammenhanges,
der aber in obigem fall gegeben ist…

Ein Finanzierungszusammenhang besteht dann, wenn der IAB in Anspruch genommen wird und der Investitionszeitraum noch nicht abgelaufen ist.

Soll heißen: Investitionszeitraum 3 Jahre, Einreichung der Steuererklärung für 2010 in 2011, 2012 oder 2013 zzgl. Inanspruchnahme des IAB’s. Und somit besteht ein Finanzierungszusammenhang, auch wenn das Wirtschaftsgut bereits angeschafft wurde.

Oder anders ausgedrückt: Im Zeitpunkt der Fertigstellung muss die Absicht zur Anwendung des IAB’s vorliegen, der dann in der Steuererklärung geltend gemacht wird, welche dann innerhalb des Investitionszeitraumes von 3 Jahren erstellt und eingereicht wird.

Auf die Anzahlung und den Beginn der Fertigstellung kommt es m.E. nicht an.

VG
e