Hallo ihr Lieben, heute wieder mal eine Frage von mir.
Und zwar : Deutsche Untern. unterstehen doch dem HGB. Das heißt,
beim Jahresabschluß unterstehe ich hier dem HGB.
Will ich z.B. in Polen eine Firma gründen, unterstehe ich
den dortigen Gesetz-Buch ? Oder? Kann ich hier IAS
anwenden?
Also kurz gefragt, wann ist IAS angesagt? (bei börsennotieten Untern ist es mir bekann, dass sie ihren JA nach IAS machen können?).
Danke
Gruß Stefan
Hi,
Und zwar : Deutsche Untern. unterstehen doch dem HGB. Das
heißt,
beim Jahresabschluß unterstehe ich hier dem HGB.
Will ich z.B. in Polen eine Firma gründen,
unterstehe ich
den dortigen Gesetz-Buch ? Oder? Kann ich hier IAS
anwenden?
die polnischen Vorschriften kenne ich nicht.
Also kurz gefragt, wann ist IAS angesagt? (bei
börsennotieten Untern ist es mir bekann, dass sie ihren JA
nach IAS machen können?).
Derzeit kann man seinen Konzern abschluß befreiend nach IAS (inzwischen mit IFRS bezeichnet; International Financial Reporting Standards) oder US-Gaap aufstellen. Dies wird sich allerdings insofern ändern, als daß Unternehmen, die den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen, ab 2005 den Konzern abschluß nach IFRS aufstellen müssen.
Ab 200x (das genaue Datum muß ich nachschlagen) wird voraussichtlich erlaubt sein, einen Einzel abschluß nach IAS zu veröffentlichen. Dennoch wird weiterhin ein HGB- Einzel abschluß dem Registergericht einzureichen sein.
Gruß,
Christian