Ich,55 jahre,habe das rf im ausweis.mein

… sohn,25 jahre, lebt noch in seinem kinderzimmer.wer zahlt nun die gez gebühr? ich 5,99 euro oder mein sohn den vollen betrag.bisher war ich befreit und mein sohn bezahlte nur für sein autoradio.darf die gez jetzt also bestimmen wer zu zahlen hat,obwohl ich der mieter laut mietvertrag seit dem jahre 2000 bin.mein sohn war da noch minderjährig und ist im mietvertrag nicht mit eingetragen!

ihr zählt als Wohngemeinschaft, sobald ein Einkommen vorhanden ist, muss der Bezieher des Einkommens die volle GEZ bezahlen.

Es gibt keine Rabatte mehr für Autoradio, oder bloß PC oder dergleichen. Der volle Betrag wird verlangt, ob ein Fernseher vorhanden ist oder nicht.
viel Erfolg.