welche vorraussetzungen müssen gegeben sein, damit man eine ich ag eröffnen darf??
muss man eine gewisse zeit arbeitlos sein?? können das auch hartz IV empfänger??
welche förderungen gibts gleich wieder?? im ersten, zweiten und dritten jahr??
ist es egal in welcher branche und in welchen tätigkeiten man eine ich ag eröffnet??
soweit ich weiß, geht es nicht mehr, wenn man schon Hartz IV - Empfänger ist. Deshalb haben sehr viele Leute noch letzten Dezember ihre Ich-AG gegründet (ich auch). Man muss auch nicht sehr lang arbeitslos sein. In meinem Existenzgründerseminar hieß es, dass das auch sofort ginge. Ob Du vorher einen Tag arbeitslos sein musstest oder nicht, weiß ich jetzt nicht mehr ganz genau.
Förderung gibt es im ersten Jahr 600 Euro, 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Jahr. Aber Vorsicht! Du musst davon Deine Sozialversicherung bezahlen! Das sind ca. 260 Euro im Monat, wenn Du den Mindestbeitrag bezahlst. Da bleibt nicht mehr viel zum Leben übrig, wenn Du in der Anfangsphase keine großartigen Einnahmen hast. Überprüfe, ob das Überbrückungsgeld eine Alternative für Dich ist. Wenn Du relativ viel ALG bekommst, ist das Überbrückungsgeld evtl. lukrativer.
Grundsätzlich kann man sich in jeder legalen Branche selbständig machen, wenn man die dazu notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Leider sind die Anforderungen an die Gründer inzwischen gestiegen. Noch vor einem Jahr musste man noch nicht einmal einen Business-Plan aufstellen, inzwischen solltest Du einen geprüften Business-Plan vorlegen können um die Arbeitsagentur von der Tragfähigkeit Deines Vorhabens zu überzeugen.
Wenn Du noch etwas Zeitreserve hast, bis Dein Arbeitslosengeld ausläuft, solltest Du ein Existenzgründerseminar besuchen und Dich in Deiner Gemeinde bei der Wirtschaftsförderung über die speziellen Angebote in Deiner Region informieren. Gleichzeitig solltest Du Dir Gedanken über Dein Geschäftsvorhaben machen und den Businessplan aufstellen. Hast Du nur noch wenige Tage Zeit, solltest Du Dich ganz schnell mit Fachleuten (Unternehmensberatung etc.) in Verbindung setzen und Dich sogar evtl. für einen Zeitraum bei der Arbeitsagentur abmelden um Deine Ansprüche nicht zu verlieren. Kurz vor der Gründung meldest Du Dich dann wieder zurück um dann gefördert zu gründen. Wenn Du keinen Anspruch mehr auf ALG hast, gibt es auch noch Fördermöglichkeiten. Nur, bei dem Teil habe ich im Seminar nicht so genau hingehört. Frage die Wirtschaftsförderung. Wenn sie gut ist, sollte sie das wissen. Es kann sein, dass es da regionale Unterschiede gibt??
Als ALG II Bezieher
Hallo, soweit ich weiß, kannst Du als ALG II - Bezieher keine Ich-AG gründen, aber wohl eine Förderung zur Existenzgründung beziehen von ich glaube 125 Euro zusätzlich zum ALG II beziehen und 30 % Deines Umsatzes Deines Unternehmens behalten. Hat gegenüber Ich-AG den Vorteil, dass Deine Existenz gesichert ist. Ich glaube aber, dass diese Existenzförderung eine Kann-Leistung ist, hängt wohl dann von dem jeweiligen Fallmanager ab.
Grüße
B.