Ich AG

Hallo ihr Wissenden,
ein kleiner Unternehmer befindet sich im Aufbau und muß noch zu seiner Selbständigkeit etwas dazu verdienen. Nehmen wir mal an, er hat die Steuerklasse 3 und findet einen Job. Wie wird er dann besteuert ? Und wie rechnen sich die Krankenkassenbeiträge. Bisher
war er ja freiwillig versichtert.Außerdem bekommt er keinerlei Zuschüsse.
Gruß Veronika

Hallo Veronika,

ein kleiner Unternehmer befindet sich im Aufbau und muß noch
zu seiner Selbständigkeit etwas dazu verdienen. Nehmen wir mal
an, er hat die Steuerklasse 3 und findet einen Job. Wie wird
er dann besteuert ? Und wie rechnen sich die
Krankenkassenbeiträge. Bisher
war er ja freiwillig versichtert.Außerdem bekommt er keinerlei
Zuschüsse.
Gruß Veronika

Die Lohnsteuer auf den neuen Job wird ganz normal nach der Steuerklasse 3 berechnet.
Bei der Einkommensteuererklärung werden dann die Einkünfte aus dem Unternehmen mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zusammen addiert. Das ist dann die Grundlage zur Berechnung der Einkommensteuer auf die die gezahlte Lohnsteuer angerechnet wird.

Wenn der Arbeitslohn unter der Beitragsbemessungsgrenze von 3.525,00 € (für das Jahr 2005) liegt entsteht automatisch Pflichtversicherung bei der Krankenkasse, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Wie sich das nun mit der freiwilligen Versicherung verhält weiß ich leider nicht so genau. Vielleicht mal im Brett Versicherungen nachfragen, bevor ich hier noch wilde Vermutungen anstelle. (Hat glaube ich mit der Anzahl der gearbeiteten Stunden pro Woche für das selbständige Unternehmen zu tun)

Hoffe konnte weiterhelfen.

Grüßle Soni