Ich-AG

Hallo,

meine Mutter ist zur Zeit noch Angestellte zur Metzgereifachverkäuferin.
Seid einiger Zeit spielt Sie mit dem Gedanken Ihren Traum zu verwirklichen und sich selbstständig zu machen und eine neben Ihrer jetzigen Arbeitsstätte befindliche Käsetheke zu übernehmen.
Als dies der jetzige Arbeitgeber in den Hals bekommen hat macht er meiner Mutter ständig Vorwürfe und versucht Sie dazu zu bewegen bei Ihm beschäftigt zu bleiben und versucht Ihr das ganze auszureden. (Er wird es ohne sie schwer haben)
Meine Mutter hat Ihn gebeten Sie zum Ende des Jahres zu kündigen, damit Sie die Unterstützung zur Ich-AG (man muss ja 4 Wochen Arbeitslos gemeldet sein um diese Hilfen zu bekommen und darf nicht selbst gekündigt haben)
Das will er aber nicht tun.
BEsteht eine Möglichkeit trotzdem finanzielle Unterstützung vom Staat in der Anfangsphase zu bekommen auch wenn meine Mutter kündigt ?

Gibt es noch andere Möglichkeiten ?

Hallo,
das ganze ist jetzt ein bisschen zu beantworten, aber ich versuche es so einfach wie möglich zu schreiben.

Deine Mutter befindet sich in einem festen Arbeitsverhältnis, bei dem der chef nicht will dass sie kündigt.
Wenn sie nun von sich aus sagt sie kündigt, dann trifft auf sie das ich-ag gesetz nicht zu. warum? - das ich ag gesetz ist gedacht um arbeitslose! aus der statistik zu helfen und somit die arbeitslosen zahlen zu verringern. wenn nun deine mutter kündigt, dann kann sie ja nicht sagen, dass sie das gemacht hat weil sie eine ich ag gründen will. auch liegt an sich kein grund zur kündigung vor, nur der dass sie sich selbständig machen will.
wenn sie also kündigen würde, käme sie am arbeitsamt auch nicht ohne eine sperrfrist von 3 monaten davon. sie muss die konsequenzen für die kündigung ganz alleine tragen.

mein vorschlag wegen der käsetheke wäre es, dennoch zu kündigen, aber erst dann, wenn man von der DAB (Deutsche Ausgleichs und Kreditbank) einen zuschuss zu erwarten hat. Das wäre dann der ganz normake gang einer existenzgründung.

auch ein gespräch mit der hausbank wäre mal anzuraten.

allerdings vom arbeitsamt kommt da wenig hilfe.
außer der dass sie wenn sie kündigt 3 monate ein übergangsgeld bekommt, was die höhe des letzten lohnes hat.

mfg

highspeed24.net

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Hallo,
Meine Mutter hat Ihn gebeten Sie zum Ende des Jahres zu
kündigen, damit Sie die Unterstützung zur Ich-AG (man muss ja
4 Wochen Arbeitslos gemeldet sein um diese Hilfen zu bekommen
und darf nicht selbst gekündigt haben)

ein Tag arbeitslosigkeit reicht aus. Kündigt Ihre Mutter gibt es eine Sperrzeit, die aber die Bezugsdauer verringert und nicht den Zeitpunkt des Beginns der Unterstützung.

Das will er aber nicht tun.

kein Wunder.

Besteht eine Möglichkeit trotzdem finanzielle Unterstützung
vom Staat in der Anfangsphase zu bekommen auch wenn meine
Mutter kündigt ?

wie schon erwähnt, ihre Mutter kann auch kündigen und mit Beginn der Arbeitslosigkeit den EXGZ (ICH-AG) beantragen.

Andere Alternative wäre das Überbrückungsgeld, bei einer Selbst-Kündigung nicht zu empfehlen.

Wichtiger wäre aber zu erfahten, ob Ihre Mutter Kapital für die Käsetheke hat, oder soll die gepachtet werden.

Gruss, Markus

Mit verlaub, aber Überbrückungsgeld wird für 6 Monate angesetzt. Überbrückungsgeld knüpft nicht an die Bedingung, Arbeitslos zu sein. Bei eigener Kündigung tritt die Sperrfrist für Überbrückungsgeld nicht ein, wenn direkt die Selbsständigkeit ausgeübt wird, ohne einen Tag Arbeitslos zu sein.
Allerdings erfordert ein Überbrückungsgeld den Nachweis einer fachkundigen Stelle, welche den Businessplan prüft. Zudem ist das Überbrückungsgeld eine freiwillige Leistung, Anspruch darauf gibt es nicht.

Wie schon erwähnt ist es das wichtigste, dass das Unternehmen tragfähig ist. Hier sollte zunächst das größte Augenmerk gerichtet werden.

Grüsse
Claus

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Hallo,

ich kann Dir (bzw. Deiner Mutter) keinen rechtlichen Tipp geben, wohl aber einen praktischen:

Lass es.

Bleib Angestellte beim Metzger.

Das Risiko ist sonst immens. Ich habe in meiner Umgebung auch einige Leute gesehen, die es versucht haben. Immer ging es um „Selbständig“, „seinen Traum verwirklichen“, „sein eigener Chef sein“. Übrig blieben Schulden.

Seid so klug und lasst Euch nicht von solchen Schlagworten einlullen. Die Zeiten sind (leider) vorbei, in denen das noch funktionierte.

Hallo, hätte da auch mal eine Frage dazu. Wie würde es aussehen mit dem Ich AG Gesetz wenn die Frau eine Hausfrau ist die nicht arbeitslos gemeldet ist ?

Ich-AG und ein paar Gedanken dazu
Hallo Nicole und all die anderen !

Generell frage ich mich manchmal, was Arbeitslose und
Menschen, die von einer Selbstständigkeit träumen, von einer
ICH-AG erwarten.
Es ist doch nicht so, dass einem dann Erfolg, Reichtum, Ansehen usw.in den Schoss fallen. Wer sich ernstaft damit befasst, aus einem abhängigen Arbeitsverhältnis in eine ICH-AG oder andere Unternehmensgründung zu wechseln, wird schnell feststellen, dass die Unterstützung bei der ICH-AG gerade mal ein Tropfen auf den allseits bekannten heissen Stein ist. Das gilt eigentlich für jedes Gewerbe.

Ausserdem spiegelt sich hier teilweise eine typische Mentalität wieder:
Hey, da gibt´s Leistung vom Amt,- nix wie hin,- wie bekomme ich das ?

Ich hab noch in Erinnerung, dass auch die ganzen Leute, die bisher neben der „Stütze“ schwarz gearbeitet haben, hier eine Chance bekommen sollen, wieder rechtmässig zu verdienen.
Solche Vorhaben, wie bei Dir beschrieben, lehne ich grundsätzlich ab, weil es keinem nützt…
Was ist denn, wenn Deine Mutter nach 6 Monaten feststellt, dass es nicht so fuktioniert, wie erträumt ? Dann wird wieder die Solidargemeinschaft belastet, die hier meiner Ansicht nach unnütz belastet wird. Man sollte die Latte eigentlich höher hängen, um solche Fälle von Anfang an auszuschliessen.
In diesem Sinne : Nochmal drüber schlafen und nicht mit der Brechstange.

Gruss
bernd

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Hallo, hätte da auch mal eine Frage dazu. Wie würde es
aussehen mit dem Ich AG Gesetz wenn die Frau eine Hausfrau ist
die nicht arbeitslos gemeldet ist ?

Hallo wie wärs, wenn du meine Antwort zu deiner Frage liest?

da steht nämlich ausdrücklich drin, daß ICH-AG nur bei arbeitlosigkeit geht, aso geh einfach zum AA und melde dich Arbeitslos. und dann Antrag.

Warum stellst du fragen und liest die Antworten nicht?

gruss

Hallo Nicole,
wenn es um eine ernsthafte Existenzgruendung geht, sollte Deine Mutter mal zur Gruendungsberatung marschieren, gibt es auch kostenlos und speziell fuer Frauen.
Ein Traum sieht in der Realitaet viel nuechterner aus.
Und vor allem sollte Deine Mutter ihre Fragen selbst stellen.

Nach Deiner kurzen Darstellung ist die Katastrophe bereits vorprogrammiert.

Uebrigens, Zuschuesse von irgendwelchen Banken gibt es nicht. So viel zu dem oberschlauen Posting hier unten irgendwo.

Gruss, Petersen

Hallo, hätte da auch mal eine Frage dazu. Wie würde es
aussehen mit dem Ich AG Gesetz wenn die Frau eine Hausfrau ist
die nicht arbeitslos gemeldet ist ?

Hallo Ina, bevor Du hier weiter wie ein blindes Huhn durch die Threads irrst, lies erst einmal ganz gruendlich den Ratgeber E-Lancer, ist gueltig fuer alle Gruender :
http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/frameset.html
Wenn Du das verstanden und verinnerlicht hast, kannst Du hier gezielt Fragen stellen.
Gruss, Petersen

Meine Mutter hat Ihn gebeten Sie zum Ende des Jahres zu
kündigen, damit Sie die Unterstützung zur Ich-AG (man muss ja
4 Wochen Arbeitslos gemeldet sein um diese Hilfen zu bekommen
und darf nicht selbst gekündigt haben)

Wenn schon bei Beginn einer selbständigen Tätigkeit auf diese Art und Weise herumgetrickst werden soll, dann lässt man es besser bleiben. Sowas zeugt nicht unbedingt von unternehmerischen Denken.

Warum ist Überbrückungsgeld bei einer Selbst-Kündigung nicht zu empfehlen?

Gruss
Claus

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Warum ist Überbrückungsgeld bei einer Selbst-Kündigung nicht
zu empfehlen?

weil die sperrzeit die bezugsdauer der überbrückungsgeldes verkürzt.

beispiel 1: arbeitnehmer kündigt zum 01.01.2004

der dezember wird mit zur sperrzeit gerechnet, deshalb verkürzt sich die bezugsdauer um 2 monate, statt 3. beginn der zahlung des ü-geldes: 01.01.2004

beispiel 2: arbeitnehmer kündigt zum 01.02.2004

dann verkürzt sich die bezugsdauer nur um einen monat.

fazit: je früher der arbeitnehmer kündigt, desto länger die bezugsdauer des ü-geldes. kündigt der arbeitnehmer zum 01.03.2004, dann bekommt er 6 monate lang das ü-geld.

gruss, markus

ein paar Gedanken…
Hallo,

ich fasse also zuasmmen: Eine Frau, die jahrelang als Angestellte Fleisch- und Wurstwaren verkauft hat, will nun als Unternehmerin Käse verkaufen. Das paßt ja schon mal prima zusammen: Völlig andere Produktpalette mit entsprechenden vorprogrammierten Problemen bei Einkauf und Beratung, keinerlei oder kaum kaufmännische Erfahrung und völlig anderer Bezug zum Geschäft.

Naja, kann man alles machen. Nur die Fragestellung finde ich abstrus. Es geht anscheinend nicht darum, ob sich die ganze Veranstaltung rechnet, sondern wie man am besten an meine Kohle und die von rd. 80 Mio. anderen Menschen kommt. Bei der Ich-AG gibt es eine monatliche Förderung von 600/360/240 Euro im Monat (1./2./3. Jahr). Spätestens ab dem vierten Jahr muß sich die Sache selber tragen.

Es geht hier also um Umsatz, Marge und letztlich Einnahmeüberschüsse. Überlegen wir mal: 1500 Euro nach Steuern nehmen wir mal als Zielgröße an, mit Sozialversicherung und Gedöns muß also ein betrieblicher Ertrag von 3000 Euro möglich sein. Kosten für Reinigung, Pacht usw.: ~ 600 Euro. Macht also einen Bruttogewinn von 3600 Euro. Wieviel Käse muß man verkaufen, um so einen Gewinn zu erzielen? Abzgl. Schwund (vergammelte Ware) unterstelle ich mal eine Marge von grob gesagt 30%. Es muß also im Monat für 12.000 Euro (eher die Untergrenze) verkauft werden, d.h. pro Arbeitstag rd. 500 Euro Käse, d.h. pro Stunde 40 Euro. Geht das in dem Einkaufszentrum?

Unterstellen wir, daß das hinhaut. Als Ich-AGlerin darf sie keine Angestellten beschäftigen (außer mithelfende Familienmitglieder), d.h. sie kann sich schon einmal auf 60 Stunden-Wochen einstellen.

Ansonsten:
Wo kommt der Käse her?
Darf Deine Mutter mit offenen Lebensmitteln arbeiten?
Was kostet die Einrichtung und ist sie ihren Preis wert?
Wann war die letzte Untersuchung der Lebensmittelaufsicht und wie ging die aus?

Neue Überlegungen für Euch oder alles schon abgearbeitet?

Gruß,
Christian

Hallo

Angestellte bei Ich-AG sind seit der letzten Änderung möglich.

Mit freundlichen Grüßen Frank

Hallo,

Angestellte bei Ich-AG sind seit der letzten Änderung möglich.

danke für den Hinweis. Ich habe beim Arbeitsamt abgeschrieben und dummerweise geglaubt, die wären auf dem neuesten Stand :wink:

Gruß,
Christian

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der Gaul durchgegangen ?
Hallo Christian,

Naja, kann man alles machen. Nur die Fragestellung finde ich
abstrus. Es geht anscheinend nicht darum, ob sich die ganze
Veranstaltung rechnet, sondern wie man am besten an meine
Kohle und die von rd. 80 Mio. anderen Menschen kommt.

ich kann es durchaus verstehen, dass nach der 243. Anfrage, wie man per Ich-AG, Überbrückungsgeld etc. mgl. viel von Vater Staat herausschlagen kann, der Hut hochgeht. Allerdings liegst Du bei manchen Sachen einfach daneben.

ich fasse also zuasmmen: Eine Frau, die jahrelang als
Angestellte Fleisch- und Wurstwaren verkauft hat, will nun als
Unternehmerin Käse verkaufen.

macht heutzutage jeder 2. Fleischer

Ansonsten:
Wo kommt der Käse her?
Darf Deine Mutter mit offenen Lebensmitteln arbeiten?

Wer mit Fleisch arbeiten darf, kann defacto mit allen Lebensmitteln arbeiten, nur Fisch ist empfindlicher (ev. dürfen Fleischfachverkäufer auch mit Fisch hantieren, weiss ich aber nicht).
Dieser Fakt spiegelt sich auch in der de facto Gleichbehandlung von Fleischern und Köchen wieder, da beide gleiche Kenntnisprofile im Zusammenhang mit Hygiene haben müssen, so kann ein Fleischer durchaus ohne Klimmzüge eine Gaststätte betreiben.

Das paßt ja schon mal prima zusammen: Völlig andere Produktpalette

es sind beides Lebnensmittel (und s.o.)

mit entsprechenden vorprogrammierten Problemen bei Beratung,

wenn die gute Dame ein privates faible dazu hat, muss die Beratung noch nicht schlecht sein

Einkauf und

Vertreter rennen einem eh die Bude ein und ab und zu gibt es regionale und überregionale 'Fressmessen, wo sich Anbieter vorstellen

Macht also einen Bruttogewinn von 3600 Euro. Wieviel Käse muß man
verkaufen, um so einen Gewinn zu erzielen? Abzgl. Schwund
(vergammelte Ware) unterstelle ich mal eine Marge von grob
gesagt 30%. Es muß also im Monat für 12.000 Euro (eher die
Untergrenze) verkauft werden, d.h. pro Arbeitstag rd. 500 Euro
Käse, d.h. pro Stunde 40 Euro. Geht das in dem
Einkaufszentrum?

jaja, die Lage

Wann war die letzte Untersuchung der Lebensmittelaufsicht und
wie ging die aus?

Die Frage sollte man sich sowohl für den alten als auch für den neuen Arbeitsplatz stellen.

Tsachuess Marco.

Hallöchen,

ich kann es durchaus verstehen, dass nach der 243. Anfrage,
wie man per Ich-AG, Überbrückungsgeld etc. mgl. viel von Vater
Staat herausschlagen kann, der Hut hochgeht.

tja, da muß ich Dich enttäuschen. Das ist die erste Anfrage, die bzgl. Ich AG gelesen habe.

ich fasse also zuasmmen: Eine Frau, die jahrelang als
Angestellte Fleisch- und Wurstwaren verkauft hat, will nun als
Unternehmerin Käse verkaufen.

macht heutzutage jeder 2. Fleischer

Mag in Dresden so sein, ich hab in meinem Leben noch keinen einzigen gesehen und auch in den Supermärkten, in denen ich verkehre, sind Fleischtheken physisch von Wursttheken getrennt bzw. wenn sie nebeneinander liegen, gibt es bei der Käsetheke nur abgepackten Käse.

Ansonsten:
Wo kommt der Käse her?
Darf Deine Mutter mit offenen Lebensmitteln arbeiten?

Wer mit Fleisch arbeiten darf, kann defacto mit allen
Lebensmitteln arbeiten, nur Fisch ist empfindlicher (ev.
dürfen Fleischfachverkäufer auch mit Fisch hantieren, weiss
ich aber nicht).

Geschenkt.

Das paßt ja schon mal prima zusammen: Völlig andere Produktpalette

es sind beides Lebnensmittel (und s.o.)

Also kann ein Maurer problemlos als Juwelier arbeiten? Sind ja schließlich beides Steine… Oder ich fange morgen bei der Sparkasse an, sind ja beides Kreditinstitute…

mit entsprechenden vorprogrammierten Problemen bei Beratung,

wenn die gute Dame ein privates faible dazu hat, muss die
Beratung noch nicht schlecht sein

Ich habe auch ein privates Faible für Wein, aber im Leben käme ich nicht auf den Gedanken, Weinverkäufer zu werden. Nur weil man etwas interessant findet oder gerne mag, heißt das noch lange nicht, daß man es gut verkaufen kann oder davon hinreichend Ahnung hat.

Einkauf und

Vertreter rennen einem eh die Bude ein und ab und zu gibt es
regionale und überregionale 'Fressmessen, wo sich Anbieter
vorstellen

Genau, und aus Erfahrung wissen wir alle, daß diejenigen Vertreter, die sich aufdrängen, die besten, fairsten und billigsten mit den besten Produkten sind.

Wann war die letzte Untersuchung der Lebensmittelaufsicht und
wie ging die aus?

Die Frage sollte man sich sowohl für den alten als auch für
den neuen Arbeitsplatz stellen.

Und hier kommen wir zum Kernpunkt: Wer trägt für den alten Arbeitsplatz das Risiko und wer für den neuen?

Gruß,
Christian

Hallo

Also da ich selber Ich AG gemacht habe weiss ich das deine Mutte nicht 4 Wochen Arbeitslos sein muss sonder nur 1-3Tage (bei mir 1Tag)…eben nur so lange bis der Antrag genemigt ist.
Wenn der Antrag genemigt ist brauch sie noch ein Gewerbeschein und kann beim Arbeitsamt den Bogen für dich Ich AG holen.
Wenn sie den ausgefüllt hat sricht auch nichts mehr dagegen.