hi,
ich habe eine frage:
kann ich ein gewerbe das ich bisher nebenbei betrieben habe unter 15h dann am arbeitsamt als vollgewerbe angeben und somit eine ich ag gründen um die förderung Zu bekommen?
danke für die antworten
mfg
highspeed24
hi,
ich habe eine frage:
kann ich ein gewerbe das ich bisher nebenbei betrieben habe unter 15h dann am arbeitsamt als vollgewerbe angeben und somit eine ich ag gründen um die förderung Zu bekommen?
danke für die antworten
mfg
highspeed24
Ja, du mußt denen nur einen kurzen Brief schreiben dass du sicher bist dass du damit deinen Lebensunterhalt verdienen möchtest.
Einen Businessplan braucht das Arbeitsamt nicht.
Viele Grüße
Andy
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hi,
so ähnlich war es bei mir - allerdings gab es damals (1996) noch nicht die ich-ag. meinem antrag auf die 26 wochen überbrückungsgeld wurde nicht entsprochen, aber dafür die kleine variante mit 10 wochen. begründung: weil ich das gewerbe ja schon hatte.
lg, pit
Jaein
kann ich ein gewerbe das ich bisher nebenbei betrieben habe
unter 15h dann am arbeitsamt als vollgewerbe angeben und somit
eine ich ag gründen um die förderung Zu bekommen?
das wird problematisch, denn die gewerbeanmeldung liegt ja schon wohl einige zeit zurück. das wird zu erklären sein. ich würde das gewerbe abmelden und wieder anmelden.
gruss, markus
Hallo,
meines Wissens nach kann dem Antrag auf eine Ich-AG nur dann entsprochen, wenn das Gewerbe NACH dem Tag der Antragsstellung beantragt wird, d.h. bereits bestehende Gewerbe können nicht noch gefördert werden. Das würde ja auch dem Sinn der Förderung widersprechen, nämlich Existenzgründern den Start in die Selbständigkeit zu erleichtern.
Also: wenn Du eine Förderung haben willst, meldest Du am besten Dein bestehendes Nebengewerbe ab und meldest es (nach der Antragsstellung des EXGZ) wieder als Hauptgewerbe an.
Im Zweifelsfalle am besten noch mal bei der örtlichen Agentur für Arbeit nachfragen…
Gruß und viel Glück,
Sandra
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