ICH-AG, 2. Jahr Förderung

Hallo,

befinde mich jetzt im 2. Jahr ICH-AG und erhalte als Förderbeitrag 360,-- Euro.
Bezüglich der Krankenversicherung bin ich weiterhin selbstversichert und nicht, innerhalb der Familienversicherung mitversichert.

Laut Auskunft meiner KV muß das Gesamteinkommen unter 345,-- Euro liegen, um mich innerlich der Familienversicherung mitversichern zu können.

Nach Abzug aller Unkosten etc. befinde ich mich weiterhin im Minusbereich.
Worauf bezieht sich denn das Gesamteinkommen? Wird hier der Förderbetrag ICH-AG
(360,-- Euro) als Maßstab genommen oder mein tatsächliches Einkommen, nämlich = 0?

Sollte der Förderbetrag maßgeblich bei dieser Berechnung sein, würde es in meinem Fall evtl. einen Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht geben?

Kennt sich jemand aus?

Liebe Grüße
Claudia

Hallo Claudia,

im 2.Jahr Ich AG Förderung gibt es bei den Krankenkassen wird das monatliche Entgelt auf 1207,50 Euro angesetzt.

Viele Grüße
Andy

Hallo auch,
entscheident ist für die KK dein Einkommen vor Steuer, also alle Abgaben abgerechnet. Ich persönlich würde ganz schnell einen Antrag auf Prüfung bei deiner KK stellen. Je eher desto besser. Warum hast so lange gewartet??

Gruß
Martin

Hallo Claudia,

zur Frage „KV als Ich-AG“ oder „Familienversicherung“ zwei Hinweise:

  1. Eine KV-Pflicht gibt es für (die allermeisten) Selbstständigen nicht - auch nicht für Ich-AGs! (Die müssen sich allerdings rentenversichern, wenn ihr durchschnittlicher Monatsgewinn über 400 Euro liegt.)

  2. Eine Familienversicherung für Ich-AGler ist jedoch grundsätzlich nicht möglich. Denn laut § 10, Abs. 1,4 SGB V dürfen Familienversicherte „nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig“ sein. Genau das ist aber aus Sicht des AA Voraussetzung für den Bezug des Existenzgründungszuschusses. Zwar könntest du mit etwas Glück die Ich-AG (gegenüber der Krankenkasse!) zum Nebenberuf „degradieren“, dann wärest du aber im Hauptberuf versicherungspflichtig…

Es soll Ich-AGler geben, denen es in der Praxis gelungen ist, sich über eine Beschäftigung im „Niedriglohnbereich“ (410-Euro-„Midijob“) für monatlich unter 20 Euro einen KV-Versicherungsschutz zu verschaffen. Damit befindet man sich aber in einer Grauzone. Da in deinem Fall der Kasse die Ich-AG-Förderung bekannt ist, dürfte dieser Weg wenig erfolgversprechend sein.

Auch wenn die Auskunft nicht sehr erfreulich ist: Vielleicht hilft sie ja trotzdem etwas weiter!?

Schöne Grüße
Robert

Hallo auch,

erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Bezüglich der ICH-AG gibt es wohl eindeutigen Bestimmungen in der Sozialversicherung, aber komischerweise bekomme ich von „kompetenter“ Stelle immer wieder widersprüchliche Auskünfte, selbst bei den Krankenkassen *kopfschüttel*.

Ich habe hierzu noch folgendes gefunden:

"2. Gesetzliche Krankenversicherung
Wer einen Existenzgründungszuschuss bezieht ist nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung, denn die Ich-AG setzt eine selbständige Tätigkeit voraus. Die Gründer und Gründerinnen können eine freiwillige Mitgliedschaft eingehen.

Für Selbständige wird grundsätzlich ein Beitrag nach der Beitragsbemessungsgrenze verlangt, es sei denn, es werden geringere Einnamen nachgewiesen. Der Mindestbeitrag einer Ich-AG errechnet sich bundeseinheitlich aus dem 60. Teil der monatlichen Bezugsgröße, § 240 Abs. 4 SGB V. Er beträgt 2003 1.190,- € und ergibt bei einem Beitragssatz von 14,3% eine Monatsbelastung von (1.190,- € x 14,3%) = 170,17 €."

Na mal sehen, wie ich meine Krankenkasse davon überzeugen kann.

Im übrigen zahle ich keinen Beitrag zur Rentenversicherung. Die BfA hat mich aufgrund meines geringen Einkommens von der Zahlung befreit.

Liebe Grüße
Claudia

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