Ich-AG als Provatperson / Meister

Wenn als Meister eine Firma als Provatperson mit Eintragung in der Handwerksrolel erfolgt. Kann ich hier auch die Förderungen der ICH-AG beanspruchen?
Wirkt sich diese Förderung auf andere Förderungen für mittelstänische Unternemen, Meiserdarlehn, Existenzgründungsdarlehen, usw. aus?

Frage 2: Falls ich nach einen Jahr merke das mein Gewerbe nicht rentabel genug ist und ich dieses wieder abmelde, kan ich dann wieder Arbeitslosengeld/Hilfe beziehen?

Frage 3: Kann ich zu einen späteren allgemein wirtschaftlich besseren Zeit erneut die Förderungen der ICH-AG in Anspruuch nemen?

– Als Frisch gebackener Meister stellt mn sich die Frage ist es momentan rentabel in die selbständigkeit zu gehen. Bei gleichen Förderungen + der Ich Ag Spitze wöhre das Startrisiko nicht zu hoch, bzw. aus der Sache nach eien Jahr mit Verlust heraus zu gehen gering.

Hallo Christian,

ich versuche jetzt mal, Deine Fragen zu beantworten:

  1. Die Förderung durch eine ICH-AG ist nur möglich, wenn Du seit mindestens einem Tag Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehst. Inwiefern sich die Förderung durch EXGZ (ist der „offizielle“ Name für die Ich-AG) auf andere Förderungen auswirkt, weiss ich nicht. Da müsstest Du am besten bei den fördernden Stellen nachfragen.

  2. Ja, falls Du nach einem Jahr merkst, dass das Gewerbe nicht läuft, kannst Du wieder Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragen. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt -nach derzeitiger Rechtslage-für drei Jahre nach dem Entstehen des Anspruches bestehen. Allerdings ist angedacht, diese sogenannte Rahmenfrist ab 2005 oder 2006 auf 2 Jahre zu verkürzen.

  3. Nach momentaner Rechtslage musst Du 24 Monate lang warten, ehe Du erneut eine Förderung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen kannst.

Allerdings ist es nicht sicher, wie lange es dieses Förderinstrumentarium geben wird, deswegen verlasse Dich nicht zu sehr auf Förderungen.

Ich hoffe, ich konnte Deine Fragen zufriedenstellend beantworten.

Gruß
Sandra

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