Hallo zusammen,
bin seit einigen Monaten selbstständig im Rahmen einer ich-AG. Mein Gewerbe habe ich angemeldet auf technische/praktische Dienstleistungen, Handel mit Hard- und Software und
natürlich PC-Dienstleistungen jeglicher Art.
Nun hätte ich evtl. ein Angebot als Freiberufler bzw. freier Mitarbeiter (Unterschiede sind mir nicht ganz klar) in der Maschinenbaukonstruktion für ein Unternehmen sporadisch je nach Bedarf
tätig zu werden. Da ich Dipl-Ing. Maschbau bin wäre dies so möglich.
Doch zu meiner Frage:
Was ändert sich für mich bei Gewerbe oder Freiberufler?
Hat dies Einfluß auf den Existenzgründungszuschuss für 3 Jahre seitens der Arbeitsagentur?
Danke Euch für das KnowHow
Viele Grüße
Chris
Hallo zusammen,
bin seit einigen Monaten selbstständig im Rahmen einer ich-AG.
Mein Gewerbe habe ich angemeldet auf technische/praktische
Dienstleistungen, Handel mit Hard- und Software und
natürlich PC-Dienstleistungen jeglicher Art.
Nun hätte ich evtl. ein Angebot als Freiberufler bzw. freier
Mitarbeiter (Unterschiede sind mir nicht ganz klar) in der
Maschinenbaukonstruktion für ein Unternehmen sporadisch je
nach Bedarf
Hallo Chris,
ich denke, die beste Lösung für die Beteiligten wäre es, wenn du deine Leistungen an den Maschinenbauer im Rahmen deiner bestehenden Firma abrechnest - sprich mit den Leuten darüber, es geht letztlich ja nur um die Höhe der Bezahlung. Deine ich-AG hätte eine bessere Basis, und du hast ja technische Dienstleistungen im Angebot. Für den Kunden sehe ich auch keinerlei Nachteil.
Wenn nötig, liesse sich der Firmenzweck auch leicht erweitern - du machst schliesslich keinen Gemüsehandel nebenher auf.
Gruss Reinhard
Nachsatz: Abfärberegel
Hi Christine,
noch ein Nachschlag: Die Abfärberegel.
http://www.urbs.de/thema/change.htm?est43.htm
(nach unten scrollen)
Da solltest du aufpassen.
mfg Ulrich