ICH-AG darf einstellen!

wollt mal fragen was es mit der änderung auf sich hat?
kann mir jemand sagen, ob es dann auch fördermittel vom AA gibt?

wollt mal fragen was es mit der änderung auf sich hat?
kann mir jemand sagen, ob es dann auch fördermittel vom AA
gibt?

Hallo Yvonne,
erkundige dich am besten beim AA. Dort wird man dir die Konditionen aufzeigen und dir auch die Verpflichtungen zur Einstellung erläutern. Da dieses recht umfangreich ist, solltest du direkt einen Termin machen und nicht nur so mal vorbei gehen.

Gruß

Martin

P.S.: Teilweise sind die Fördertöpfe nur noch begrenzt vorhanden oder es werden die Konditionen geändert.

Hallo Yvonne,

ich habe heute den aktuellen Newsletter von Gruenderoffensive.de bekommen und dort steht folgendes zur neuen Personaleinstellregelung einer Ich AG:

Liebe Leserinnen und Leser,

die Neuigkeit, dass Ich-Ags vom Beschaeftigungsverbot befreit sind, machte
nun die Runde durch die Medien. Fast im Gleichklang wurde oft folgende
Reuters-Meldung verbreitet,
http://reuters.de/news_article.jhtml?type=topnews&St…

Damit wurden von Reuters oder dem BMWA leider auch Fehlinformationen und
Missverstaendnisse in die Welt gesetzt, auf die wir hinweisen wollen:

a) ?.. Das bisherige Beschaeftigungsverbot werde rueckwirkend zum 1. Januar
2003 aufgehoben, sagte ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Die
Existenzgruender haetten damit die Moeglichkeit, etwa im Krankheitsfall
Aushilfen zu beschaeftigen…? oder etwa:

?Die Gesetzesaenderung erfolgte, weil sich die Faelle haeuften, dass
Alleinunternehmern im Krankheitsfall keine Vertretung einsetzen konnten.
Nun ist auch die Anstellung einer Aushilfe problemlos moeglich.?

Zur Klarstellung:

Bei der Ich-AG koennen jetzt beliebig viele Mitarbeiter als Aushilfs-,
Teilzeit- oder Vollzeitkraefte angestellt werden. Und das nicht etwa nur im
Krankheits- oder Vertretungsfall. Die Formulierung uebernimmt nur die
diplomatische Begruendung des Finanzausschuss des Bundestages (Drucksache
15/1042 Dt. Bundestag 21.05.2003) fuer die Gesetzesaenderung:

?..Nach Inkraftreten der neuen Leistung sind Umsetzungsprobleme
aufgetreten … Insbesondere koennen Vertretungsprobleme beim
Alleinunternehmer mit Kundenverkehr oder im Falle ungewollter
Arbeitsunfaehigkeit auftreten. Die Mitarbeit von Familienangehoerigen ist
haeufig keine organisatorisch machbare Loesung …?
http://dip.bundestag.de/btd/15/012/1501204.pdf

b) Nach Reuters erklaerte das BMWA:

?Die Zahl moeglicher Mitarbeiter sei gesetzlich nicht begrenzt. Sie ist
aber durch die Einnahmengrenze fuer Ich-AGs von hoechstens 25.000 Euro
jaehrlich eingeschraenkt.?

Die Behauptung, es gaebe eine Einnahmegrenze fuer Ich-AGs von hoechstens
25.000 Euro jaehrlich ist unrichtig und verwirrend! Die Ich-AG durfte schon
immer Umsaetze in beliebiger Hoehe machen. Und das darf sie jetzt mit einer
beliebigen Anzahl von Angestellten tun.

Es gibt nur die Hoechstgrenze 25.000 Euro fuer den jaehrlichen
Unternehmergewinn gemaess Einkommensteuerbescheid. Wird diese Gewinnhoehe
ueberschritten, entfaellt fuer das folgende Jahr dann der Ich-AG Zuschuss.
Das betrifft aber nicht die Einnahmen / Umsaetze. Hier brachte die Presse
oder das BMWA also die Einnahmen (Umsaetze) des Unternehmens und das
Einkommen (steuerlicher Gewinn) des Unternehmers durcheinander.

Die Aufhebung des Beschaeftigungsverbots bei der Ich-AG ist Teil des
Gesetzespakets zur Foerderung von Kleinunternehmen. Auf dieses werden wir
bei akademie.de im August naeher eingehen, speziell auf die Moeglichkeit der Steuerpauschalierung. Deutlich zu sagen ist, dass davon nur ein kleiner
Teil der Gruender beguenstigt wird. Darauf weist bereits der Bundesrat in
seiner Stellungnahme zum Gesetz hin, siehe
http://dip.bundestag.de/btd/15/011/1501197.pdf.

Einen schoenen Sommertag wuenscht Ihnen

Hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.

Viele Grüße
Andy