Hallo Experten!
Angenommen Herr Z. ist seit einer Weile arbeitslos. Da er keine Änderung in dieser für ihn so belastenden Situation sieht, entscheidet sich selber etwas auf die Beine zu bringen.
Unser Herr Z. überlegt sich, einen „Ein-Mann-Betrieb“ im Rahmen der Diensleistung zu eröffnen. Was er an Material und Räumlichkeiten braucht, hat er schon. Und was ihm jetzt fehlt braucht er noch nicht dringend, hat aber vor, diese sich in nähere Zukunft einzueignen.
Herr Z. rechnet sich durchaus Chancen, relativ bald aus diesem Betrieb sein Lebensunterhalt (einschl. alle Versicherungen) bestreiten zu können. Die Arbeit kann er ganz allein machen (so daß er niemand einzustellen braucht)
Die Fragen an euch wären dann: Vermutlich braucht er ein Gewerbeschein o.Ä., stimmt’s? Wo kriegt man ihn??
Wie erfährt man ob es für ihn, zumindest für den Anfang, interessanter wäre auf 400 EUR-Basis zu arbeiten oder wirklich schon jetzt los legen?
Und ab wann und wie kann er Rechnungen stellen? Welche Nr. braucht er dort? Ist MwSt unbedingt Pflicht? Wer kassiert was, wieviel und wie??
Sorry: ich weiß das sind 1001 Frage, aber ich habe keine Ahnung was ich ihm sagen kann. Und wenn hier Experten sind, könnte ich etwas erfahren… Das wäre uns sehr geholfen!
Ich danke Euch im Vorfeld sehr!
Schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena
PS. Diese „Dienstleistunggesellschaft“ (?) wäre in Deutschland.