Ich-AG / Existenzgründungszuschuss

Hallo,

ich bin zur Zeit Arbeitslos, bekomme kein Arbeitslosengeld o.ä. und habe dies auch noch nie bekommen. Aber eine Weiterbildung, die das Arbeitsamt bezahlt hat, habe ich gerade hinter mir.

Nun würde ich mich gerne erstmal mit einem kleinen Onlineshop und Ebay selbstständig machen. (Bitte keine Kommentare, das das eh nichts wird!! danke…)
Ich dachte an eine Ich-AG, da mir ja auf Grund der absolvierten Weiterbildungsmaßnahme der Existenzgründerzuschuss zusteht. Oder sehe ich das falsch ?

Wie muss ich jetzt vorgehen, um einen Gewerbeschein und den Zuschuss zu bekommen ?

danke,

tippi

hi tippi,

wenn du noch nie alg oder alhi bekommen hast oder in einer abm oder sam warst, hast du auch keinen anspruch auf den existenzgründerzuschuss.

regards, bianca

hi bianca,

aber ich hab doch gerade eine Weiterbildung übers Arbeitsamt gemacht. Zählt das nicht ?

mfG tippi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo tippi,

hast du den unterhaltsgeld bekommen? wenn man die vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt hat oder vorher keinen anspruch auch lohngeltersatzleistungen hatte, kannst du dann eigentlich nur esf-uhg bekommen haben… (esf=europäischer sozialfond) und dann hättest du definitiv keinen anspruch auf die ich ag.

§ 421l SGB III
Existenzgründungszuschuss
(1) Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben Anspruch auf einen monatlichen Existenzgründungszuschuss. Der Zuschuss wird geleistet, wenn der Existenzgründer

  1. in einem engen Zusammenhang mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch bezogen hat oder eine Beschäftigung ausgeübt hat, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert worden ist,
  2. nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Arbeitseinkommen nach § 15 des Vierten Buches erzielen wird, das voraussichtlich 25 000 Euro im Jahr nicht überschreiten wird.

regards bianca

Hi,

Nein hab gar kein Geld bekommen ausser Fahrgeld. Und die Vorbeschäftigungszeit hab ich auch nicht erfüllt.

Du meintets: „und dann hättest du definitiv keinen anspruch auf
die ich ag.“

Ich habe keinen Anspruch auf den Zuschuss, aber eine ICH-AG kann ich doch trotzdem gründen, oder ?

Könnte ich auch irgendwie einen Gewerbeschein bekommen, wenn ich mich nicht selbstständig machen ? Oder wie ist es am einfachsten für mich so einen Schein zu bekommen ?

danke,
mfG,
Tippi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi tippi,

die ich ag ist keine gesellschaftsrechtliche unternehmensform. du kannst dich ganz „normal“ selbständig machen, in dem du ein gewerbe anmeldest. die formulare dafür gibt´s bei jeder gemeinde.

regards bianca