Ich AG Förderung d. ges. RentenVers aufgefressen ?

Hallo,

Wenn ich das richtig verstehe müssen bei der ICH AG Beiträge für ges. Rentenversicherung abgeführt werden. Dadurch werden die Förderbeiträge wohl bereits im wesentlichen aufgefressen.
Lohnt sich dann die Ich-AG Förderung überhaupt noch, wenn man an der ges. Rentenversicherung überhaupt kein Interesse hat ?
Bzw was erhält der ICH AG Gründer tatsächlich netto ausbezahlt ?
Kann die ICH AG Förderung auch noch NACH der Gewerbeanmeldung beantragt werden ?

Danke ! Günter

Hallo Günter!

…Dadurch werden
die Förderbeiträge wohl :bereits im wesentlichen :aufgefressen.

Das Fördermodell Ich-AG bringt nur einen kleinen, helfenden Zuschuß. Sofern nicht sofort Einnahmen erzielt werden und/oder Eigenkapital vorhanden ist, bietet die bescheidene Förderung keine tragende Säule zur Finanzierung einer Gründung.

Lohnt sich dann die Ich-AG :Förderung überhaupt noch…

Falsche Erwartungshaltung und ungeeignete Fragestellung! Ob das Modell Ich-AG überhaupt geeignet ist, hängt davon ab, was Du machen willst.

Kann die ICH AG Förderung :auch noch NACH der :Gewerbeanmeldung beantragt :werden?

Für so gut wie alle Förderungen gilt: Das Vorhaben darf vor Antragstellung noch nicht begonnen sein.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Wenn ich das richtig verstehe müssen bei der ICH AG Beiträge
für ges. Rentenversicherung abgeführt werden. Dadurch werden
die Förderbeiträge wohl bereits im wesentlichen aufgefressen.
Lohnt sich dann die Ich-AG Förderung überhaupt noch, wenn man
an der ges. Rentenversicherung überhaupt kein Interesse hat ?
Bzw was erhält der ICH AG Gründer tatsächlich netto ausbezahlt
?

Hallo,

du kriegst 600 Euro im ersten, 350 im zweiten und 250 im dritten Jahr ausbezahlt.
Du bist VERPFLICHTET, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Du musst aber nicht unbedingt diese neunzehn-komma-irgendwss Prozent von deinem gewinn zahlen (nur interessant, wenn dein gewinn relativ gering ist), sondern kannst auch den halben Regelbeitrag wählen (sind ungefähr 250 Euro mtl.). Du musst dich aber um die zahlungen an Rentenversicherer, Krankenkasse etc. selber kümmern - es gibt in dem Sinne kein netto und brutto mehr, wenn du selbständug bist.

Meines Wissens kannst du, wenn du keine Förderung mehr bekommst, aus der gesetzlichen Rente aussteigen. da bin ich mir aber nicht ganz sicher, würde mich selbst interessiern - werde ich gleich mal posten, kannste ja auch mal reingucken!

Viel Erfolg bei deiner Gründung!

HariBoo

Hallo Wolfgang

Eigenkapital vorhanden ist, bietet die bescheidene Förderung
keine tragende Säule zur Finanzierung einer Gründung.

Lohnt sich dann die Ich-AG :Förderung überhaupt noch…

Falsche Erwartungshaltung und ungeeignete Fragestellung! Ob
das Modell Ich-AG überhaupt geeignet ist, hängt davon ab, was
Du machen willst.

Ich denke es geht nicht so sehr darum, was man machen möchte bzw ob man die Fördermittel „braucht“.
Es ist einfach eine Menge Geld das man nutzen sollte.
Oder auch nicht.
Nämlich dann nicht, wenn ungünstige / nachteilige Bedingungen daran geknüpft sind.
Der obligatorische Businessplan ist dabei noch das kleinere Übel. DIE Mühe sollte das Geld wert sein…
Problematischer sehe ich die Zeitverzögerung als solches, denn solange die Bewilligung nicht durch ist kann man offiziell nicht starten, wie mir scheint ?
Wo werden die Fördermittel überhaupt beantragt ? Oder kann man sofort nach Eingabe des Antrags das Gewerbe anmelden ?
Und dann vor allem mein ursprünglicher Post, die Pflichtversicherung. Das ist im Grunde genommen ein überflüssiger Klotz am Bein, (sofern man bereits anderweitig abgesichert ist)
Daher wüsste ich gerne konkret (ähnlich wie mein Vorredner); welche Pflichten bringt die Ich AG Förderung konkret mit sich, wie wirken sich diese Pflichten langfristig aus, was „kosten“ diese Pflichten? - 250 Eurs halber Regelsatz wie oben genannt ???
Danke, Günter

Hallo,

also die Förderhöhe beträgt nicht 600,350 und 250EUR, sondern 600, 360 und 240 EUR in den 3 Jahren, insgesamt 14400 EUR. Beantragen mußt Du es vor Beginn der Selbständigkeit. Bsp.: Beantragung am 27.05. -> Beginn Selbständigkeit ab 28.05. Wann die Bewilligung der Ich-AG erfolgt ist nicht relevant. Wann Du die Gewerbeanmeldung beantragst ist für die Antragstellung Ich-AG auch nicht wichtig, hauptsache VOR Beginn der Selbständigkeit.

Beantragen muß Du die Ich-AG bei Deinem zust. AA. Voraussetzung ist ein Alg-Bezug. Prüfen solltest Du, ob Du mit Überbrückungsgeld besser kommst (Pi mal Daumen: dein Alg + 70% Deines Algs obendrauf und das ganze für 6 Monate).

Wichtig bei der Ich-AG ist, daß Du nicht mehr als 25000 EUR Gewinn pro Jahr einfährst. Dann würde das Folgejahr nicht mehr bewilligt (Ich-AG wird immer nur für 1 Jahr bewilligt, Du müßtest dann das 2. bzw. das 3.Jahr wieder neu beantragen). Das laufende Jahr würde bei zu hohen Einnahmen nicht zurückgezahlt werden müssen.