Muss für die Gründung einer Ich-AG eine Gewerbeanmeldung
vorliegen, wenn eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt wird?
Hängt von der Art der Tätigkeit ab. Einfach beim zuständigen Gewerbeamt nachfragen, die kennen die GewO (Gewerbeordnung) ziemlich gut und wissen, was anmeldepflichtig ist und was nicht.
Gelten die üblichen Bestimmungen zur Umsatzbesteuerung?
Grundsätzlich sind alle „gewerblichen“ Tätigkeiten Gewerbeanmeldungspflichtig.
Ausgenommen sind nur freiberufliche Tätigkeiten z.B. Arzt, EDV-Beratung (keine Installation & Wartung), Architekt, etc. (kurz gesagt alle Tätigkeiten in denen das persönliche Wissen im Vordergrund steht und nicht der Verkauf einer „Ware / Dienstleistung“.
Die üblichen Bestimmungen für die Umsatzbesteuerung gelten immer (auch wenn eine gewerbliche Tätigkeit nicht beim Gewerbeamt angemeldete ist!).
Welche Verdienstgrenze meinst Du mit 25.000 € im Jahr ?
Dazu Zitat www.arbeitsagentur.de:
„Die Förderung der Ich-AG ist auf längstens drei Jahre begrenzt. Der EXGZ wird nur so lange gewährt, wie die Fördervoraussetzungen noch vorliegen. Wird z.B. das maßgebliche Arbeitseinkommen von 25.000 € in einem Bewilligungsjahr überschritten, so entfällt der Zuschuss für die Zukunft. Bereits gezahlte Existenzgründungszuschüsse müssen allerdings nicht zurück gezahlt werden.“
Bewilligungsjahr ist wohl nicht gleich dem Kalenderjahr, es kommt also darauf an, ab wann der jeweilige Bewilligungszeitraum läuft.
Gruss
Eulenspiegel
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