Ich-AG Gründung noch möglich ?

Hallo,

ich habe folgendes Problem: (ähnelt im Prinzip dem Vorgängerartikel, möchte es trotzdem nochmal detailiert beschreiben)

Ich befinde mich momentan in einem Ausbildungsverhältniss zu Fotografen. Vorher habe ich eine Ausbildung zum Medienassistenten absolviert. Am kommenden Dienstag und Mittwoch (9. + 10. Mai) schreibe zunächst meine schriftliche Abschlussprüfung, Mitte Juni dann praktisch. Die Ergebnisse werden wir zumindest schriftlich aber erst im Juli bekommen.

Ich arbeite nun schon seit mehreren Jahren für die Bildagentur meiner Mutter und habe auch noch ein paar eigene Kunden akquiriert. Meine Mutter die sich in den nächsten 5 Jahren nach und nach aus dem Geschäft zurückziehen möchte, hat mir nun angeboten eine Unteragentur zu gründen, auf die dann ein Teil ihrer Kunden übertragen wird. Abgerechnet wurde bisher über die Firma meiner Mutter. Ich habe in den letzten Jahren auch schon ganz ordentlich Geld in Equipment investiert (ca 15.000€ - hab ich mir echt vom Mund abgespart und teilweise 7 Tage die Woche gearbeitet).

Momentan versuche ich gerade auf unsere Prüfer bzw. Korrektoren davon zu überzeugen, uns die Prüfungsergebnisse definitiv vor Ende Juni in Schriftform mitzuteilen. So wie es aussieht haben wir da aber relativ geringe Chancen auf Erfolg.

Gibt es nicht irgendiwe eine Möglichkeit, sich im Vorfeld noch zu „qualifizieren“?

Das blöde an den anderen Existenzgründungsfördermitteln ist eben, dass man die Förderung nur für 6 Monate erhält, ich mir aber trotz vorhandener Kunden nicht sicher bin, ob ich es in diesem Zeitraum schaffe, komplett auf eigenen Füssen zu stehen.

Eine andere Frage wäre: Was muss man überhaupt vorweisen (Konzept, Plan, Kundenaufträge) um die Ich-AG-Förderung bewilligt zu bekommen?

Vielen Dank, für Antworten im Vorraus!

Hallo Kai,

also als ALGI-Empfänger hat man noch Anspruch auf eine Förderung durch
–> Ich-AG (bis zu 3 Jahren, mehr Infos gibt es über Google)
–> Überbrückungsgeld (6 Monate, mehr Infos gibt es über Google)
Du musst einen Businessplan bei einem „Experten“ vorlegen, der dann schaut, ob das Konzept tragfähig ist. Dann kannst du die Förderung beantragen. Aufträge musst du nicht nachweisen.

Bei ALGII-Empfängern gibt es nur das Einstiegsgeld, worauf man aber keinen garantierten Anspruch hat.

Die Förderung ist eben für Arbeitslose gedacht, die ohne Förderung keine Chance haben, eine Existenz aufzubauen. Diese haben somit eine Möglichkeit, sich einen Weg aus der Arbeitslosigkeit zu finanzieren.

Solange du nicht arbeitslos bist, hast du gar keinen Anspruch. Arbeitslos bist du m.E. erst nach Ende des Ausbildungsverhältnisses bzw. des Schuljahres. Die Ausgabe der Ergebnisse dürfte keine Rolle spielen.

Gruß
Tato

Hallo,

ist es aber nicht so, daß man sich 3 Monate bevor man arbeitslos wird, sich arbeitslos melden muss? Bei mir ist dies ja dann definitiv der Fall. Oder gilt der Anspruch nur, wenn man auch bis einschließlich 30. Juni schon keine Arbeit mehr hat?

Gruß Kai

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

du musst dich 3 Monate vorher (sofern man es weiß) ankündigen, dass du bald arbeitslos sein wirst. Tust du das nicht, kann dir ggf. eine Steppe drohen. Damit hast du aber noch nichts beantragt.

Dann, wenn du deinen letzten Arbeitstag hattest, musst du innerhalb einer Woche zur AfA und dich arbeitslos melden.
Ab dann hast du auch Anspruch auf Arbeitslosengeld (sofern du die Voraussetzungen erfüllst).

Ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit kannst du auch Förderungen für Ich-AG oder Überbrückungsgeld beantragen, sofern du denn Anspruch auf ALG I hast. Genauer gesagt, du holst dir zuerst einen Antrag ab (dieses Datum ist nicht ganz unwichtig) und gibst ihn dann mit deinem Gewerbeschein und der Tragfähigkeitsbescheinigung wieder ab.

Ich hoffe, deine Frage ist hiermit beantwortet.

Gruß
Tato

Hallo,

ja leider. Das heisst nämlich, da mein Ausbildungsverhältniss erst im Juli enden wird und die Beantragung für die Ich-AG nur bis 30. Juni läuft, dass ich keine Chance habe da noch rein zu kommen. Dann werde ich mit wesentlich geringeren Fördermitteln und in wesentlich kürzerem Zeitraum klar kommen müssen…

Danke für die Antworten

Wenn es nur um einen Tag geht, dann kann man da noch was versuchen mit dem Argument „ich kann dann eine Arbeitslosigkeit vermeiden und tauche nicht erst in der Statistik auf“. Sind es aber mehrere Tage, sieht es wohl schlecht aus, denn es gibt sicherlich noch mehr „Grenzgänger“ und „Abzocker“, die es auf diese Weise versuchen.

Gruß
Tato