Hallo
Ist es möglich nach Gründung einer Ich-Ag (Mitte 1.Jahr)das Kozept völlig zu verändern (z.B. vom Einzelhandel in die Gastronomie)? Oder muss dann ein komplett neuer Antrag gestellt werden?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
MfG Annika
Hallo …
diese Frage wird von Amt zu Amt unterschiedlich behandelt, die Einen tolerieren es, die Anderen tolerieren es nicht.
Der erste Ansprechpartner hierfür ist das zuständige Amt.
MfG
BEBOUB
Hallo Anika,
zunächst sei der folgende Hinweis erlaubt. Gegründet hast du keine Ich-AG, sondern ein (Einzel-)Unternehmen. Ich-AG bedeutet lediglich, dass du für Deine Existenzgründung Fördermittel von der Agentur für Arbeit erhälst. Solche Fördermittel gibt es auch von anderen Institution. Allerdings werden dann nicht so „tolle“ Namen wie „ICH-AG“ vergeben.
Zu Deiner Frage selbst:
Bis auf die Tatsache, dass du noch 2 „Verlängerungsanträge“ stellen kannst, in denen du rechtsverbindlich erklärst, ob sich etwas geändert hat, erfährt die Agentur für Arbeit nichts von Deinen Plänen bzw. von deren Umsetzung.
Solange Du die Voraussetzungen (Gewinn [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]