Ich-AG - Krankenversicherung über Ehemann möglich?

Hallo,
nächste Woche habe ich einen Termin beim AA wegen der Gründung einer Ich-AG. Einige Fragen brennen mir jedoch jetzt auf der Zunge:

  1. Kann ich mich als Selbständige über meinen Ehemann familienversichern?

  2. Ist während der Selbständigkeit (Ich-AG) ein Nebeneinkommen auf 400,00 EUR-Basis gestattet?

Nur noch einmal eine persönliche Anmerkung von mir: Laut AA werden im 1. Jahr 600 EUR gezahlt. Wie soll man mit diesem Betrag ein Unternehmen in Gang bringen, die laufenden Kosten zahlen und Renten- und Krankenversicherung zahlen? Das KANN doch in den seltensten Fällen gut gehen. Oder es muss bereits ein entsprechender finanzieller Rahmen vorhanden sein???

Hallo Alex,

  1. Kann ich mich als Selbständige über meinen Ehemann
    familienversichern?

nein

  1. Ist während der Selbständigkeit (Ich-AG) ein Nebeneinkommen
    auf 400,00 EUR-Basis gestattet?

Ja

Laut AA werden im 1. Jahr 600 :EUR gezahlt. Wie soll man mit :diesem Betrag ein Unternehmen :in Gang bringen, die laufenden Kosten
zahlen und Renten- und :Krankenversicherung zahlen? :smiley:as KANN doch in den seltensten Fällen gut gehen.

Natürlich gehts so nicht. Mit dem Geld kann man die Sozialkassen füttern oder die Telefonrechnung bezahlen. Das war’s aber auch schon.

Wer sich selbständig machen möchte, braucht ein Geschäftskonzept, braucht neben Sachkenntnis in jedem Fall elementare kaufmännische Kenntnisse und braucht Eigenkapital. Was das Arbeitsamt an Voraussetzungen erfüllt sehen will oder nicht, ist völlig uninteressant. Das AA will natürlich kein Geschäftskonzept sehen. Wozu auch? Es hört sich vielleicht bissig an, aber ob Du einem öD-Mitarbeiter eine Partitur, einen elektrischen Schaltplan oder einen Geschäftsplan vorlegst, macht keinen Unterschied, weil die Damen und Herren das eine so wenig verstehen wie das andere. Selbständigkeit in jeder Form gehört schließlich nicht zu deren Job.

Die vom AA gewährte Unterstützung für eine Existenzgründung sollte unter keinen Umständen Anlaß für die Selbständigkeit sein, denn mehr als eine kleine Hilfe können die Zahlungen nicht sein. Im übrigen sollte man sich davor hüten, vereinfachte Buchführungspflichten und Umsatzgrenzen für eine Ich-AG überhaupt nur zur Kenntnis zu nehmen. Das ist untaugliches Gedankengut für eine Existenzgründung.

Gruß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

ich trage mich seit längerer Zeit mit dem Gedanken der Selbstsändigkeit, habe meine jetzige Arbeitslosigkeit zum Anlaß genommehn, um die Ich-AG unter die Lupe zu nehmen.

Ich kann Dir in Deinen u. g. Punkten nur zustimmen. Das AA interessiert es Null, was Du machen möchtest oder wie die Zukunftsperspektiven aussehen.

Ein Termin heute morgen beim Steuerberater hat mir die Augen geöffnet.

Trotzdem vielen Dank und Gruß,
Alex

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