´nen Kumpel von mir hat sich nachlässigst in eine Situation manövriert, die sehr unangenehm ist : die Ich-AG zum 1.12.03 beim AA angemeldet losgelegt & sich NICHT bei einer gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet - heute wollte er dies dann endlich mal nachholen & bekam dann die Auskunft, daß dies nun (nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten) nicht mehr möglich sei und er sich nur noch privat versichern könne / dafür zahlt dann das AA aber doch wohl nicht, oder ?
Hat jemand ´ne Idee, wie man dem armen Kerl aus seiner Selbstschuld heraushelfen könnte ?
´nen Kumpel von mir hat sich nachlässigst in eine Situation
manövriert, die sehr unangenehm ist : die Ich-AG zum 1.12.03
beim AA angemeldet losgelegt & sich NICHT bei einer
gesetzlichen Krankenversicherung angemeldet - heute wollte er
dies dann endlich mal nachholen & bekam dann die Auskunft, daß
dies nun (nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten) nicht mehr
möglich sei und er sich nur noch privat versichern könne /
dafür zahlt dann das AA aber doch wohl nicht, oder ?
Hat jemand ´ne Idee, wie man dem armen Kerl aus seiner
Selbstschuld heraushelfen könnte ?
Danke & Grüße
Wie sollen wir hier retten, was er kaputtgemacht hat. Ermehnungen heir im brett: VHS, IHK, Berater RA. StB werden von den ach so schlauen ja immer nur als unnötige Kosten abgetan.
Lehrgeld zahlen und sich selbst versichern. Er spart dann ja die Praxisgebühr!
Wie sollen wir hier retten, was er kaputtgemacht hat.
Ermehnungen heir im brett: VHS, IHK, Berater RA. StB werden
von den ach so schlauen ja immer nur als unnötige Kosten
abgetan.
Lehrgeld zahlen und sich selbst versichern. Er spart dann ja
die Praxisgebühr!
gruss
Frank
Warum sollte ich eine Frage stellen, zu der ich die Antwort schon kenne ? Sorry, aber bei solchen Antworten fang ich immer an an der Zweckhaftigkeit von Internetforen zu zweifeln …
eine Möglichkeit sehe ich, indem Dein Kumpel sich wieder (kurzfristig) dem Arbeitmarkt zur Verfügung stellt, sprich: sich arbeitssuchend meldet. Dann ist er m. W. automatisch wieder in einer gesetzlichen KV. Ob seine Auftrags- und Wirtschaftslage das Manöver zulässt, weiss ich natürlich nicht?!
aber das stimmt nciht. Erst wenn er wieder versicherungspflichtig beschäftigt war, kann er wieder in die GKV. Bei Arbeitlos-/Arbeitssuchendmeldung bleibt die PKV bestehen.
Deswegen wird bei der Meldung ja immer gefragt wie die versicherungspflicht bgeregelt ist.
gruss
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo auch,
kann er denn keine freiwillige Mitgliedschaft beantragen bei
dieser oder einer anderen Kasse ?? Was sagt dein sein Berater
beim AA??
Er erhält ja den monatlichen Unterstützungsbeitrag vom AA.
Kommt er bei der Sache nicht mit einer PKV hin??
Hi Martin,
jaaa, also : so wie die kursierenden Informationen zur Ich-AG alle formuliert sind, liegt (bzw. jetzt : lag) irgendwie die Vermutung nahe, daß man sich zwingend gesetzlich versichern muss - dem ist aber wohl nicht so ! … ergo hat sich das Problem nun quasi damit erledigt - warum die „öffentlich-rechtlichen“ behaupten, er wäre jetzt komplett raus kann ich leider nicht nachvollziehen …
noch aktuell ?
ob dies wirklich so unangenehm ist ist fraglich. Wer will schon in die ges. KV ? Die ist eigentlich nur besser falls man Familie hat, ansonsten ist man bei einer privaten meist besser aufgehoben. ist jedoch von fall zu fall zu prüfen.
Bei der Ich AG ist jedoch der hinweis mit der KV gestrichen worden. Es dürfte also keine schwierigkeiten mehr geben. Leider haben die Ämter die geringste ahnung von allen. Also wenn du gelder gestrichen bekommst, prffesionelle hilfe in anspruch nehmen, oder dich nochmals bei mir melden.
bei Deiner Möglichkeit müsste der Betreffende erst seine Ich-AG wieder aufgeben, um sich beim AA wieder arbeitslos zu melden. Das würde aber bedeuten, dass er erst in, ich glaube 24 Monaten (Sperrfrist bis zur nächsten Gründung) wieder mit der Ich-AG beginnen kann. Die gesetzl. Krankenkasse ist meines Wissens nach nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Allerdings immernoch die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung.