Ich arbeite seit 7 Jahren in einer Bank als Online-Medien Betreuer.
Am Freitag habe ich aus betrieblichen Gründen die Kündigung bekommen.
Ich überlege, ob ich mich in meiner jetzigen Tätigkeit selbständig
mache, um die Arbeitslosigkeit abzuwenden. Der Vorstand unterstützt
meine Idee, daß ich meine ca. 3000 Online-Kunden dann in
Selbständigkeit betreue und ist bereit, auch einen monatlichen
Zuschuß zu zahlen.
Mich interessiert jetzt, ob ich eine Chance habe, um die
Arbeitslosigkeit abzuwenden, eine Ich-AG gründen kann und dabei auch
die Förderung vom Arbeitsamt für die drei Jahre erwarten kann. Ich be
auch gelesen, daß die Förderung Ende 2005 beendet werden soll. Würde
das auf mich Einfluß haben, wenn ich Anfang 2006 beginne (mein
Vertrag geht noch bis Ende 2005) und meinen Antrag aber schon jetzt
stelle? Oder sollte ich die Selbständigkeit dann schon in 2005
beginnen? Die Bank hat mir angeboten, einen Aufhebungsvertrag zu
machen.
Alternativ habe ich auch noch von Überbrückungsgeld gelesen. Wieviel
ist das und wie lange wird das gewährt? Welches ist die sinnvollere
Lösung?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Herzliche Grüße aus Berlin
Hagen Mattik
Hallo Hagen,
so ganz im Detail stecke ich da jetzt auch nicht drin. Fest steht, dass du für beide Fördermöglichkeiten erst mal arbeitslos sein musst - sprich auch Arbeitslosengeld beantragen und erhalten musst. Die Frage, ob Ich-AG oder Überbrückungsgeld ist davon abhängig, wieviel ALG du zu erwarten hättest. regel: Je höher das ALG desto lukrativer das Überbrückungsgeld. Auch stellt sich die Frage, wie hoch du deinen jährlichen gewinn vor Steuern einschätzt. Kommst du über 25.000 Euro ist es eh nix mit der Ich-AG.
Ich weiß auch nicht, wie das AA es einschätzt, wenn dir der bisherige AG einen Zuschuss zahlt (den müsstest du natürlich zu den Einnahmen addieren…)
Gruß
HariBoo
Hallo Hagen,
Überbrückungsgeld ist meist wesentlich besser als Ich -AG. Das heisst nämlich 6 Monate lang etwa 120 % des alten Gehalts steuerfrei. Von dem lächerlichen Zuschuß für die Ich-AG musst Du Krankenkasse und so auch weiterzahlen.
Gruß
Peter
Hallo,
informiere dich: http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstel…
Gruß
Otto
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Hallo!
Also ich habe mich mal selbstständig gemacht und war auch vor der Frage „Ich AG“ oder Überbrückungsgeld. Ich habe das Überbrückungsgeld genommen, denn:
1., Die Ich AG ist ein einziger Fake und nur das vertuschen von Arbeitslosen zahlen. Man muss weiter hin seine Sozialabgaben leisten (Also in die Rente einzahlen usw)…im 1. Jahr bleiben Dir dann vielleciht 400 im Monat, im Zweiten 200 und im 3. Jahr deckt sich das fast mit dem ICH AG Zuschuss. Wenn Du ausserdem aufhörst selbstständig zu sein, haste keinen Anspruch mehr auf eine derartige Förderung für die nächsten Jahre.
2., Lieber das Überbrückungsgeld sicher einschieben und nicht in den Sozial Topf einbezahlen, dann sind Dir die nächsten 6 Monate auf jeden Fall sicher
Ich weiss nicht was sich in der Zwischenzeit alles geändert hat aber zumindest war das damals bei mir um längen besser. Nach 6 Monaten habe ich nämlich gesehen, wie schlecht meine Idee mit der Selbständigkeit war und bin wieder ins Angestellten Verhältnis gegangen. In der zwischenzeit war ich aber gut versorgt.