ICH-AG+Sozialversicherung-Frist versäumt-was tun ?

Hallo zusammen,

ein fiktiver Fall:

Ein Existenzgründer erhält die ICH-AG Förderung.
Ein paar Tage nach der Gewerbeanmeldung hat er von der Landesversicherungsanstalt einen Fragebogen erhalten, es ging um die Sozialversicherungspflicht.

Weil er nicht wusste, was genau der Gewinn im Sinne des Fragebogens bedeutet (mittlerweile weiss er es: Gewinn i.S.d. Einkommensteuerrechts, also schon abzüglich aller Abschreibungen und in seinem Fall vorweggenommener Werbungskosten), wollte er den ohnehin anstehenden Termin beim Steuerberater abwarten.

Lange Rede kurze Sinn, im Schreiben hiess es Rücksendung innerhalb von drei Wochen, diese Frist hat er um eine Woche überschritten.
Das ist dumm und kaum zu entschuldigen und zeugt nicht unbedingt von unternehmerischem Überblick, wie dem auch sei, es kam nun ein Gebührenbescheid in dem mitgeteilt wurde, dass nach Aktenlage entschieden wurde.

Hat jemand Erfahrung, wie solche Situationen ausgehen ?
Widerspruch ist natürlich möglich, zunächst wird er natürlich das persönliche Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen und um Rücknahme des Bescheids bitten.
Tatsache ist, dass keine Versicherungspflicht besteht, da der reine Gewinn unter 400 Euro liegen wird (es wird vom Ertrag ohne vorweggenommene Werbungskosten noch eine Ausbildung finanziert).

Bringt in einem solchen Fall ein Widerspruch überhaupt etwas ?
Es liegt ja eine neue Sachlage vor, nachdem über den Gewinn Auskunft gegeben wird.

Es wurde im Fragebogen erwähnt, dass die Möglichkeit zur Befreiung von der Sozialversicherungspflicht voraussichtlich nur noch bis 01. Mai 2004 gegeben ist, das wäre ja schon vorbei, welche Entwicklung ist da wie schnell im Gange ?

Vielen Dank für eure Antworten, das Gespräch mit dem Sachbearbeiter soll schon morgen sein.

Grüsse,
midnightfever

Hallo

ein fiktiver Fall:

für sowas haben die Experten hier keine Zeit.

gruss

Hallo local,

leider verstehe ich deine Antwort nicht ganz:

Es macht auf jeden Fall Sinn, sich bei Fragen, die auch nur teilweise juristischen Inhalt haben, nur über fiktive Fälle zu unterhalten, um zu vermeiden, dass man in den Bereich der unerlaubten Rechtsberatung kommt. Also steckt durchaus etwas hinter meiner Formulierung, die Experten werden auch sofort erkennen, was es damit auf sich hat.

Wenn du das alles scherzhaft oder irgendwie anders als von mir verstanden gemeint hast, dann nehme ich alles zurück und wünsche dir in allen Fällen ein schönes Wochenende.

Grüsse,

midnightfever