Ich-AG Steuern?

Hallo Leute,

bin nach meiner Ausbildung zum Fachinformatiker nicht übernommen worde und die Chancen auf gute Anstellung stehen auch schlecht. Habe nun die Möglichkeit als quasi Freiberufler bei einer Stelle fest zu arbeiten, aber man sagte mir ich muss dazu selbständig sein, z.B. eine ICH-AG. Ich erhalte also im Prinzip vom Auftraggeber ein festes monatl. Gehalt, aber wie kann ich dann berechnen wieviel Steuern ich bezahlen muss?

Also es war die Rede von ca. 2800EUR im Monat. Also muss ich dann ja noch KRankenkasse etc. bezahlen, aber was geht davon noch alles runter?

Richy

Hallo Richyo,

da solltest du, weil das sehr umfangreich zu diskutieren ist, einen Steuerberater befragen, der kann alles sofort ausrechnen, bzw. dir sagen, was du anmelden mußt bzw. was als Kosten anrechenbar sein könnte.

Worum du dich allein kümmern mußt ist die Altersvorsorge und die private Krankenversicherung, und eine Netriebs-Haftpflicht nicht vergessen. (Preise bei allen Versicherungsagenturen im Netz)

gruss
winkel

Brauche ich diese Haftplicht-Versicherung auch schon bei einer Ich-AG?

Hallo.

Brauche ich diese Haftplicht-Versicherung auch schon bei einer
Ich-AG?

Also, müssen musst Du keine haben. Nur, wenn etwas daneben geht, haftest Du eben persönlich. Für den Preis der Police dürfte die Gefahrneigung Deines Betriebes mit ausschlaggebend sein. Im Tiefbau ist die Lage etwas anders zu sehen als bei bspw. einem Schreibdienst.

Du entwickelst für Deinen Auftraggeber eine Unternehmenssoftware, die zunächst prachtvoll funktioniert. Nach ein paar Monaten stellt sich heraus, dass Deine Software den gesamten Datenbestand verstrubbelt hat, so dass bspw. die Fakturierung nicht stimmte oder das Lager so toll verwaltet wurde, dass zehn Katzen keine Maus mehr finden. Wenn Deine Software diese Fehler tatsächlich verursacht hat, wird Dein Betrieb in Regress genommen, und das ist nix billig.Ein bargeldloses Abrechnungssystem war aufgrund fehlerhafter Software anfällig für Manipulationen. Der entstandene Schaden wird vom Abnehmer beim Automatenaufsteller geltend gemacht, der wiederum seinen Softwarelieferanten an den Hammelbeinen kriegt. Schaden 60000 Euronen.

In beiden Fällen deckt eine Versicherung die Haftungsansprüche (außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, IANAL, gnagna).

Wie groß Dein individuelles Betriebsrisiko ist, musst Du zunächst selbst einschätzen und dann mit Berater klären.

Gruß kw
Gruß kw

Das hilft mir ja schon sehr weiter.

Jetzt habe ich das Problem, dass ich nicht weiss ob das was ich mache zu den freien berufen gehört, also lediglich die Anmeldung beim Finanzamt erfolgen muss, oder ob ich ein Gewerbe beantragen muss.

Ich werde als freier Mitarbeiter in einem Rechenzentrum als Systemadministrator arbeiten. In der übrigen Zeit werde ich für Büros Netzwerke einrichten und Access Rpogrammierungen machen.

Was ist das nun, freiberuflich oder Gewerbe?

Brauche ich diese Haftplicht-Versicherung auch schon bei einer
Ich-AG?

Hi,

Deine Privathaftpflicht tritt unternehmerisch bedingten Haftungen nicht ein.

Näheres berät dein Versicherungsbüro. Da ich nicht beurteilen kann, welche Haftungen du im risiko hast, bei deiner Tätigkeit.

gruss
winkel

Hi,
pass aber auf, ob du dann nicht scheinselbständig bist. Frag die Krankenkasse und schau hier http://www.rententip.de/selbstaendig/hauptteil_schei…

Gruß
Otto

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Kann mir denn keiner Sagen, was die von mir beschriebene Tätigkeit ist? Ob man es unter freiberuflich oder gewerblich ansehen muss?

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Lieber Richy,

las Inhaber einer Ich-AG kannst Du Dich für die nächsten 5 Jahre als Kleinunternehmer beim Finanzamt optieren lassen.
Genaueres erfährst du von Deinem Steuerberater.
Die Krankenkassen müssen einbezahlt werden, sobald du mehr als 400,00 Euro im Monat verdienst.

Liebe Grüße
wiwo

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Die Krankenkassen müssen einbezahlt werden, sobald du mehr als
400,00 Euro im Monat verdienst.

HAllo

muß mal nachfragen wie das zu verstehen ist.
wenn ich also weniger gewinn als 400€ pro monat als ich-ag.ler habe, brauch ich keine KV bezahlen??? aber versichert bin ich doch???

Hi

Freiberufler:
…Ärzte, Rechtsaw#lte, Notare, Ingineure,Architekten, wirtschaftsprüfer, Steuerbrater, Steuerbevollmächtigte und vereidigte Buchprüfer,Handelschemiker, berantende Volks-und Bteriebswirte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, freie Journaliste, Bildberichterstatter,Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen.
Es gehören weiterhin dazu alle diejenigen, die eine wissentschaftliche, künstlerissche,sschriftstellerische, unterruchende oder erzieherische Tätigkeit ausüben, sowie Testamentsvollstrecker, Vermögensverwalter und Aufsichtsräte und Systemprogrammierer, Hebamme, Innenarchitekt, Tagesmutter.
Der Anwendungsprogrammierer dagegen gehört zu den Gewerbetreibenden.

Hier eine grobe Richtlinie:
Es handelt sich um einen Gewerbetreibenden, wenn die berufliche Tätigkeit im wesentlichen durch Einsatz von Kapital geprägt ist.

Es handelt sich um einen freien Beruf, wenn die geistige Leistung und die eigene Arbeitskraft im Vordergrund stehen.

LG
wiwo

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Hallo Richyo,

hab das erst jetzt gelesen, Ich-AG-Geld gibt es nur, solange du weniger als 25.000 EURO im Jahr verdienst. Das haut bei deinen 2.800 EURO nicht hin.

2.800 EURO - du kannst grob überschlagen, dass dir etwas weniger als die Hälfte bleiben wird. Da haben die anderen ja schon mehr dazu geschrieben.

Btw: Ich-AG gibts auch nur für Arbeitslosengeld-Berechtigte.

Mit 2.800 wirst du zwar nicht reich, aber wenn du sozusagen „fester Freier“ bist (ist eigentlich die Scheinselbstständigkeit wieder komplett abgeschafft worden? *grübel*?), hast du viele Probleme nicht, die andere Freiberufler haben. Du musst keine Akquise machen (kostet ja auch), weisst, was jeden Monat reinkommt…andererseits gibt es keinerlei Sicherheit, dass du in einem halben Jahr nicht doch dort „rausfliegst“.

Grüße,

barbara