Ich-AG trotz AL II - geht das ?

Bin seit 1. März 2005 AL II-Aspirant (klingt gut gell) und möchte, da ich der Meinung bin, daß mir die Agentur für Arbeit keinen Job anbieten kann und ich selber z.Zt. auch nichts finde, eventuell die tolle Ich-AG gründen (nicht als Gelddruckmaschine, sondern wirklich zur Selbstständigkeit).

Nun sagt mir die Dame am Telefon, daß nur AL-I-Empfänger dies können, AL-II-Empfänger hätten darauf kein Anrecht mehr. Hmmm, das stimmt mich jetzt doch etwas nachdenklich, denn das würde ja bedeuten, daß die Leute, die vom Arbeitsamt sowieso schon mehr Geld kriegen, auch mehr Möglichkeit haben, amtsunterstützt selbstständig zu werden. Im Gegensatz dazu ist damit ein AL-II-Empfänger automatisch erstmal verdonnert, mit Minimalunterstützung stempeln zu gehen und darauf zu hoffen, daß er mit 1-Euro-Jobs über die Runden kommt, bis sich ein „echter“ Job auftut, was ja zur Zeit so verdammt leicht ist.

Gibt es denn gar keine Möglichkeit, sich mit einer Anschubhilfe des Arbeitsamtes (oder Staates) selbstständig zu werden, um die ersten schweren Monate zu überbrücken, um sich danach dann komplett auszuklinken und endgültig selbstständig zu sein ?

Über Info wäre ich sehr dankbar …

Merci und Gruß,
Stefan

Hallo,

Alg II-Empfänger können ein Einstiegsgeld erhalten, die Höhe obliegt jeder Arge, Kommune etc. selbst. Die mußt Du zwangsläufig erfragen.

Da Du seit 01.03. AlgII-Empfänger bist, kann es sein, daß Du vorher Alg hattest (hattest Du nicht geschrieben, daher meine Vermutung ?!?!). Wenn dies so ist, dann hast Du 4 Wochen Zeit, EXGZ zu beantragen. Dies aber in der Agentur für Arbeit !!

Holger