hallo experten,
ist es möglich, einen antrag auf ich-ag durchzubekommen, wenn man beim zuständigen amtsgericht eine eidesstattliche versicherung (noch keine 3 jahre zurückliegend) abgelegt hat?
lg, pit
(nein, nicht ich 
hallo experten,
ist es möglich, einen antrag auf ich-ag durchzubekommen, wenn man beim zuständigen amtsgericht eine eidesstattliche versicherung (noch keine 3 jahre zurückliegend) abgelegt hat?
lg, pit
(nein, nicht ich 
Ja
hallo experten,
ist es möglich, einen antrag auf ich-ag durchzubekommen, wenn
man beim zuständigen amtsgericht eine eidesstattliche
versicherung (noch keine 3 jahre zurückliegend) abgelegt hat?
natürlich, du hast sogar einen rechtsanspruch darauf, falls du lohnersatzleistungen beziehst.
wenn hingegen aber kredite benötigt werden, wird das ein problem.
gruss, markus
Hallo Pit,
die eidesstattliche Versicherung über das Vermögen ist rechtlich kein Hindernis, einer abhängigen oder selbständigen Tätigkeit nachzugehen. Aber mit der EV bleiben die Schulden bestehen und wachsen durch Zinsen weiter an. Über kurz oder lang wird es Vollstreckungsversuche durch Gläubiger geben und so etwas kann einem Selbständigen das Genick brechen. Mit der EV im Rücken läuft ein Schuldner Gefahr, nie mehr aus Schulden und Vollstreckungen heraus zu kommen.
Bevor jemand mit ungeregelten Verbindlichkeiten eine Selbständigkeit beginnt, kann eine private Insolvenz sinnvoll sein, weil der Schuldner damit die Unwägbarkeiten aus seiner Existenz heraus nimmt. Er muß dann zwar Einkommen oberhalb des für einen angemessenen Lebensunterhalt erforderlichen Betrages abführen, hat es aber ausschließlich mit seinem Insolvenzverwalter zu tun, unvorhersehbare Vollstreckungen gibts nicht mehr und die Schulden sind mit der Restschuldbefreiung absehbar vom Tisch.
Gruß
Wolfgang