Ich-ag trotz kündigung

hallo,

kann ich eine ich-ag gründen und vom AA die förderung bekommen, wenn ich bei meinem arbeitgeber kündige?
oder wir auch da eine sperre wie beim arbeitslosengeld „verhängt“?

danke

Hallo,

bei Existentgründungszuschuß (Ich-AG) mußt Du im Leistungsbezug stehen (1 Tag reicht). Falls Du eine 3-monatige Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe bekommst und Du Dich in dieser Zeit selbständig machst, dann hast Du keinen Anspruch auf diese Förderung.
Anders verhält es sich beim Überbrückungsgeld. Wenn Du diese Förderung in Anspruch nimmst, ruht die Zahlung für den Zeitraum der Sperrzeit, beginnt dann aber nach der Sperrzeit für die restliche Zeit der 6-monatigen Förderzeit.

Holger

Sperrzeit muss nicht sein!
Die Sperrzeit von der Holger gesprochen hat tritt meines Wissens nicht in Kraft, wenn Du Dich unmittelbar selbständig machst (es darf kein Tag Pause zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Selbständigkeit liegen). Erkundige Dich aber vorher nochmal genau beim Arbeitsamt - es gibt extra Infoveranstaltungen für Selbständigkeit.

Das stimmt so nicht - man kann, auch wenn man selbst gekünfigt hat/
einvernehmlich den Vertrag aufgehoben hat, ohne Übergang
Überbrückungsgeld bekommen. Das ist seit diesem Jahr neu - ebenso wie
der Rechtsanspruch, den Arbeitslose, die sich selbstständig machen
wollen, auf das Überbrückungsgeld haben.
Mir wurde gerade, mit genau diesem Hintergrund, Übergangsgeld ohne
Sperrfrist gewährt.

Liebe Grüße
Judith