Ich-AG und 400-Euro-Job?

Frage zur Ich-AG: Darf man einen nichtselbständigen 400-Euro-Job (ab 1. April) annehmen, nachdem man eine ICH-AG gegründet hat und der Antrag bewilligt worden ist?

Oder ist es wie beim Überbrückungsgeld, das eine nichtselbständige Tätigkeit während des Leistungsbezuges ausdrücklich verbietet?

Gruß

Euer Carsten

Soviel ich weiss geht das, Du darfst aber nicht über die 25.000€ kommen. Aber am besten noch einmal beim Arbeitsamt nachfragen.
Gruss
Michael

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das geht!
Informationen dazu unter
http://www.erwin-denzler.de/400-euro.html

man muss nur kucken wie das mit der Krankenversicherung ist.

gruss

Frank E.