Frage zur Ich-AG: Darf man einen nichtselbständigen 400-Euro-Job (ab 1. April) annehmen, nachdem man eine ICH-AG gegründet hat und der Antrag bewilligt worden ist?
Oder ist es wie beim Überbrückungsgeld, das eine nichtselbständige Tätigkeit während des Leistungsbezuges ausdrücklich verbietet?