Guten Tag zusammen,
ich habe vor kurzer Zeit eine ICH-AG gegründet (Dienstleistung, Garten und Grundstückspflege).
Es funktioniert auch.
Nun habe ich von einem Bekannten aus den Niederlanden, dieser ist Vertreter für Schuleinrichtungen, den Auftrag bekommen in einer Schule in NL Möbel aufzubauen. (Habe ich früher schon gemacht).
Darf ich das ?
Wie sieht das mit der Rechnungsstellung aus ?
Ich berechne z.B. keine Umsatzsteuer.
Kann mir da jemand weiterhelfen ?
Danke im voraus.
Jürgen
Hallo,
du darfst den Auftrag auf jeden Fall annehmen und ausführen, es gibt kein Gesetz das dir vorschreibt nur in Deutschland zu handeln, wäre ja auch Kontraproduktiv.
Da ich mal annehme das du Kleinunternehmer bist, brauchst du dir über die MwSt. auch keine Sorgen machen, denn du darfst ja keine in Rechnung stellen. Denke nur immer an den vermerkt „Diese Rechnung ist Mehrwertsteuerfrei nach § 19 Deutsches UStG.“
Grüsse.
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