Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen:
Ich mache mich zum 15.04.2005 selbständig im Bereich Modedesign. Um die Kasse am Anfang aufzubessern, habe ich die Möglichkeit 10 Stunden die Woche (nicht mehr) von zuhause aus Schreibarbeiten zu erledigen.
Der Arbeitgeber möchte das nicht auf Minijob-Basis machen, sondern hätte lieber gerne eine Rechnung von mir.
Mir wäre das auch ganz recht, daher meine Frage:
Kann ich zusätzlich zu meinem Gewerbe im Modebereich ein Nebengewerbe anmelden als Schreibservice o.ä. oder wird mir dann die Ich-AG Förderung vom Arbeitsamt gestrichen?
Würde mich über eine Info sehr freuen - vielen Dank!
mfg
Isi
Hallo Isi,
laut Info auf www.arbeitsamt.de kannst Du nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit ein Arbeitseinkommen (Gewinn) erzielen, das voraussichtlich 25.000 € im Jahr nicht übersteigt. Da Du ja bereits als Ich-AG angemeldet bist, dürfte eine Nebentätigkeit Deiner AG kein Problem sein. Z.B Mode und Schriftservice ISI , als Gewebe anmelden/ erweitern.
Zum Arbeitgeber(besser Auftraggeber): Wozu willst Du/Auftraggeber zweimal Krankenkasse usw. bezahlen. So kannst Du ohne Probleme die entstehenden Kosten der „Schreiberei“ absetzen, das Finanzamt wartet schon auf Dich…
Möchte Dir aber unbedingt raten mit Deinem Betreuer beim A-Amt zu reden. Kasse aufbessern würde ich es nicht nennen, sondern Service erweitern und gute Auftragslage:smile:.
Wünsche Dir viel Erfolg!
MbG shiny
Tip
Zur Auslastung und Portential Streuung in einer weiteren Marge finden.
Ist das Fachlatein dafür 
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