Hallo!
Angenommen jemand hat eine Ich-AG gegründet und versucht über eBay sein Glück, was ja bekanntlich manchmal auf sich warten lässt. Darf diese Person dann nebenbei einen 400,- Job annehmen auf Lst-Karte oder ist das nicht erlaubt, wenn das Gewerbe als Vollzeitgewerbe ausgeschrieben ist, bzw werden vom staatlichen Zuschuss Abzüge gemacht wegen Nebeneinkünften?
Gruß
und vielen Dank
Du mußt hauptberuflich für Dein Unternehmen tätig
Hallo, Du darfst nebenbei arbeiten, auf 400 Euro Basis - ohne Problem. Auf Lohnsteuerkarte mußt Du dass der Arbeitsagentur melden. Du mußt für die Berechtigung der Förderung hauptberuflich für Dein Gewerbe tätig sein, also mehr als 20 Stunden (aber ArbeitsberaterIn hat das wohl Mitsprache).
Grüße
Bernadette