Ich-AG und Nebentätigkeit auf Steuerkarte

Hallo,
ich möchte eine Ich-AG gründen und erziele bei einem Auftraggeber auch Einkünfte aus Nebeneinkünften (abhängige Beschäftigung), die über die Steuerkarte abgerechnet werden. Wie siehts mit den automatisch abgeführten Beiträgen zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus. Besteht die Möglichkeit auf Befreiung, da ich die Beiträge als Ich-AGler ja bereits pauschal begleiche??
Wie hoch können Einkünfte aus „abhängiger Beschäftigung“ sein, um nicht scheinselbständig zu sein?? Hoffe, ein Experte kennt sich aus.

Hallo,
meines Wissens bekommt den Existenzgründerzuschuss Ich-AG nur, wer arbeitslos gemeldet und Leistungsempfänger bist!!
Siehe auch hier: http://www.gruender-ratgeber.de/ichag-gruendungsfina…

Gruß
Ayla

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Hallo,
ich möchte eine Ich-AG gründen und erziele bei einem
Auftraggeber auch Einkünfte aus Nebeneinkünften (abhängige
Beschäftigung), die über die Steuerkarte abgerechnet werden.

  1. Biete deinem Arbeitgeber an, daß du ihm eine Rechung über deinen Bruttooh schreibst.

  2. Wer sich mit einem Nebenjob beschäftigt um Geld zu verdienen, der sollte sich nicht selbständig machen.

Beispiel: Ich wollte mal meinen Job in der Gründungsphase beibehalten (Nettoeinkommen ca. 8000 DM) um in der Anlaufphase das Grundüngskapital nicht durch Privatentnahmen zu belasten. Die Banken sagten da zu mir: sie stehen nicht voll hinter Ihrer Existenzgründung.

denk mal drüber nach!

gruss

Vorsicht! Meines WIssens nach steht die ICH-AG und die damit in Verbindung stehende Zahlung nur zu, wenn es keine Fabhängige BEschäftigung gibt!
Des Weiteren ist man als Angestellter pflichtversicherungspflichtig, d.h. Arbeitslosenversicherung etc. muß gezahlt werden und es muß eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse bestehen.
SInniger wäre in jedem Fall den Bruttolohn bei der Nebenbeschäftigung per Rechnung an den „Arbeitgeber“ abzurechnen. So spart der AG sogar noch die Lohnnebenkosten…

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