ICH-AG und Nichtselbständige Arbeit

moin,

ist es korrekt, dass man neben der ICH-AG (natürlich nach gründung) ein sozialversicherungspflichtiges arbeitsverhältnis eingehen kann und die förderung weiterläuft ?

dank und gruß vom inder

entscheide dich doch endlich mal: selbständig oder abhängig.

beides gemeinsam führt zu verlust der Selbständigkeit. und das mit mehr Schulden, als du vorher bei Bezug von ALGI/II je hattest.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wat, wer bist du denn - schlecht geschlafen oder was - habe weder ne ich ag noch bin ich sonst irgendwie selbständig - hatte lediglich die frage ob es wirklich tatsächlich der fall ist das ich-agler die förderung weiterkassieren, wenn sie ein beschäftigungsverhältnis eingehen - und komm mal wieder runter…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Soweit ich weiß, nur wenn das Gesamteinkommen (Ich-AG + Gehalt) 25000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Auf jeden Fall wird nur das in meinem Antrag auf Weitergewährung des Existenzgründerzuschusses abgefragt. Allerdings wird auch nach Änderungen seit dem letzten Antrag gefragt.

Wenn meine Ich-AG also noch nicht gut genug läuft, kann ich mir einen Nebenjob suchen. Bei einer normalen Vollzeitstelle dürfte das maximale Einkommen überschritten werden.

Viele Grüße

Anne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hi und danke für die antwort:

das heisst: >>> ich-ag im jahr 1 = 7.200,00 ( 600,00 x 12)
>>> nebenjob = 16.800,00 (1.400,00 x 12)
>>> gewinn gewerbe = 1.000,00

25.000,00

so, bei dieser konstellation, würde man also keine abzüge bekommen bzw. die förderung weiterlaufen… sehe ich doch richtig

das heisst ich gehe ganz normal angestellt arbeiten mit 1.400,00 brutto und bekomme nochmal 600,00 vom amt obendrauf - ich frag mich wer sich so nen schrott ausdenkt

inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Inder

das heisst: >>> ich-ag im jahr 1 = 7.200,00 ( 600,00
x 12)
>>> nebenjob = 16.800,00
(1.400,00 x 12)
>>> gewinn gewerbe = 1.000,00

25.000,00

so, bei dieser konstellation, würde man also keine abzüge
bekommen bzw. die förderung weiterlaufen… sehe ich doch
richtig

Nach meiner Kenntnis ja. Siehe auch http://www.teamarbeit-fuer-deutschland.de/prj-bmwa/p…&

das heisst ich gehe ganz normal angestellt arbeiten mit
1.400,00 brutto und bekomme nochmal 600,00 vom amt obendrauf -

Bin ich mir nicht ganz sicher, ich habe so im Kopf das man maximal
20h pro Woche der Nebentätigkeit ausüben darf. Ich gebe zu ich hab
außer dies hier http://www.foerderland.de/227+M5a20e1c546c.0.html
nichts im Internet gefunden.

ich frag mich wer sich so nen schrott ausdenkt

Die Frage ist berechtigt!

Gurß
Stefan

Hallo Inder,
der ist immer so! Der sieht in jedem Existenzgründer, der sich nach Förderungen umsieht einen Schmarotzer.
Auf deine Frage möchte ich noch folgendes hinzufügen: Ein Ich-AGler kann einen Nebenjob ausüben, wobei die Einnahmen aus der Selbstständigkeit und auch der Zeitaufwand höher sein müssen als beim Job.
Außerdem wird der Existenzgründerzuschuss nicht zu den Einnahmen gezählt (auch steuerlich), und die Pflicht besteht, Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Ich halte diese Förderung für durchaus sinnvoll , da sie hilft, in eine erfolgreiche Selbststänigkeit zu starten.
Dass allerdings auch Missbrauch getrieben wird steht außer Frage und dagegen kämpft „Local“ mit aller Macht!

FG
Friedrich