Wenn - das bessere - Überbrückungsgeld nicht bewilligt oder beantragt wird,
bleibt die Möglichkeit zur Ich-Ag. Da man als Gründer sicherliche eine Anlaufzeit
von deutlich mehr als 6 Monate braucht um größere Einnahmen zu erzielen
(geschweige denn Gewinn), ist doch daß reale Einkommen des Gründers, also
betriebl. Einnahmen minus Ausgaben für Werbung, Anschaffungen, Miete etc., in
vielen Fällen unter dem generell angenommen Einkommen (aufgrund dessen auch der
Rentenbeitrag berechnet wird). So sind Einkommen (also reiner Gewinn) in den
ersten Monaten von unter 1000 Euro, oder sogar unter 400 E möglich.
Es wäre doch absurd einen „Zuschuss“ von 600 Euro zu erhalten, einen Reingewinn
von Zwei, dreihundert Euro in den ersten Monaten zu haben, und dann auch noch 200
Renteneuros zu bezahlen.
Sind meine Feststellungen richtig, also ist es auf jeden Fall ratsam / möglich,
das Einkommen von Anfang an real schätzen zu lassen bzw. anzugaben, anstatt mit
astronomischen Größen von 1000-2000 Euro berechnet zu werden (und dementsprechend
viel zu viel Beiträge zu zahlen) ?
Ein Ich-Ag-Netto von knapp 400 E wären schon nötiger als knappe 200 im
Normalfall.
Die Zuschüsse zur Ich-AG sollen dir nicht den Rentenbeitrag zahlen, den du z.B. 10.000 euro brutto zahlen würdest, sondern soll ein Zuschuss zu den Sozialabgaben sein und dich dementsprechend in der Gründungsphase entlasten (nicht befreien)
Ob du weiterhin freiwillig bei der Gesetzlichen Versicherung(KK, Rente etc.) Mitglied bleibst, oder dich gleich voll privat versicherst ist vokommen egal. Ebenso ist es unerheblich, wieviel und bei wem du Beitrag bezahlst.
Nein, es ging mir darum darzustellen daß die Einkommensannahmen für
die Rentenbeiträge (die man bei der Ich-Ag generell ja zahlen muß),
viel zu utopisch gegriffen sind. „Verdiene“ ich in der ersten Monaten
nur ein paar hundert Euro (was größtenteils der Fall sein wird, es
sei denn ich habe 2 Wochen nach Unternehmenseröffnung schon hunderte
von Kunden), bekomme insgesamt 600E, zahle aber davon 200 in die
Rentenkassen ein, ist das nur ein Bezuschussung der Rentenkassen.
Jeder sollte von Anfang an seine wirklichen Einkommenserlöse angeben,
nicht die offerierten / angenommenen Werte von ein oder zweitausend
Euro.
Du verkennst hierbei, daß nicht die „Erlöse“ für solche berechnungen zur Verfügung stehen sondern wenn dann der „Gewinn“ bzw. der Teil davon, der ins Privatvermögen überführt wird. (Privat-/Entnahme).
Bei soliden Gründungen ist eh davon auszugehen, daß innerhalb der ersten drei jahre in den seltensten fälen ein gewinn überhaupt zu erzielen ist (aufgrund der Anfangsinvestionen bzw. anlaufverluste).
solte es bei dir anders sein, dann nutze dieses Geld doch als zusätzliche Subvention, was anderes ist es eh nicht, wenn auch zwckgebunden (da bin ich mir nicht mal so sicher)
gruss
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als Gründer einer „Ich-AG“ mit Zuschuss bist Du bei der Rentenversicherung ein Pflichtmitglied und hast den festgelegten Beitragsatz zu zahlen. Das gilt für die drei Jahre für den Du den gesetzlich festgelegten Zuschuss erhälts. Dieses soll zu Deiner Sicherheit sein, damit Du, wenn die Existenzgründung scheitert, zur Erlangung von weitergehenden Ansprüchen eine Pflichtversicherungszeit nachweisen kannst.
Soweit mir bekannt ist kann auf Antrag, die Höhe der Pflichtversicherungsbeiträge um einen erheblichen Betrag gesenkt werden.
Gruß Peter
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