Hallo,
kennt sich jemand damit aus, was einem Ich-AG ler droht, wenn er zum Scheinselbständigen geworden ist?
Was ist mit den erhaltenen Zuschüssen vom Arbeitsamt – müssen diese zurückgezahlt werden?
Hallo,
kennt sich jemand damit aus, was einem Ich-AG ler droht, wenn er zum Scheinselbständigen geworden ist?
Was ist mit den erhaltenen Zuschüssen vom Arbeitsamt – müssen diese zurückgezahlt werden?
Hallo,
Was ist mit den erhaltenen Zuschüssen vom Arbeitsamt – müssen
diese zurückgezahlt werden?
Ja, müssen sie. Welchen Zeitraum betrifft denn das?
MfG
Ja, müssen sie. Welchen Zeitraum betrifft denn das?
Angeregt von obiger Frage: der Ich-AG’ler ist ja gesetzlich versichert. Nach meinem Wissen muss doch der Auftraggeber/Arbeitgeber die AG-Anteile zur Sozialversicherung nachzahlen und der Scheinselbständige/Arbeitnehmer zahlt doch die AN-beiträge nach. Da der Ich-AG’ler doch eh schon eingezahlt hat, müsste er doch eigentlich nichts oder nicht mehr viel nachzahlen, oder?
Neugieriger Gruß von
Felicia
„Ja, müssen sie. Welchen Zeitraum betrifft denn das?“
in dem Fall etwa 20 Monate
der Ich-AG’ler ist ja gesetzlich
versichert.
Nicht das ich wüsste. Hast du mal ne verlässliche Quelle?
MfG
der Ich-AG’ler ist ja gesetzlich
versichert.
Hallo Xolophos,
habe mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, dass ein Ich-AG’ler nach der „alten Regelung“ ja verpflichtet war, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Hast schon Recht, hinsichtlich der Krankenversicherung hat er das Wahlrecht. Aber jetzt mal angenommen, der ist in der GKV und hat natürlich auch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, dann kann ihm mit der Scheinselbständigkeit nicht wirklich viel Nachzahlung kommen, oder?
Liebe Grüße
Felicia
Hallo,
dann kann ihm mit der Scheinselbständigkeit nicht
wirklich viel Nachzahlung kommen, oder?
Meine erste Antwort bezog sich aber auf die Frage, ob die Leistungen der Arbeitsagentur (Ich-AG-Förderung) zurückzuzahlen sind.
Das sind ja 2 verschiedene Aspekte dieser Sache … 1 x SV-Nachzahlung (weiß ich nicht, wie das läuft) und 1 x Leistungsrückzahlung (wenn die Voraussetzungen nicht vorlagen, da versicherungspflichtig beschäftigt …)
Aber hoffentlich sagt noch jemand was dazu von den Sozialrechtsexperten.
MfG