Hallo,
ich beabsichtige mich in Form einer Ich-AG der Arbeitslosigkeit zu entziehen. Nun ist man dann ja auch Kranken,- und Rentenversichert. Zusätzlich darf ich aber bei einer Ich-AG auch aus nichtselbstäniger Arbeit dazu verdienen. Die Obergrenze von 25000 Euro im Jahr insegesammt darf eben nicht überschritten werden. Aber wie sieht es mit den Versicherungen aus? Eigentlich bin ich ja sowohl bei einer Nichtselbständigen Tätigkeit als auch bei der Ich-AG Sozialversichert. Das wäre ja dann aber doppelt Versichert. Wie gehts das dann? Darf ich mich dann bei der Nichtselbständigen Tätigkeit nicht mehr versichern weil ich es schon bei der Ich-AG bin?? Oder wie???
Danke für eure Tips
Hallo,
ich beabsichtige mich in Form einer Ich-AG der
Arbeitslosigkeit zu entziehen. Nun ist man dann ja auch
Kranken,- und Rentenversichert.
Nicht automatisch. Das Geld der Ich-AG dient zur Finanzierung der Versicherungen. So weit ich weiss trägt sich das im ersten Jahr noch ganz gut, im zweiten muss man dann schon Teile der Versicherungen aus eigenen Einnahmen bestreiten.
Die Ich-AG funktioniert also nur, wenn das Geld zum Lebensunterhalt schon aus der Geschäftstätigkeit oder aus einer anderen Quelle stammt.
Eigentlich bin ich ja sowohl bei einer
Nichtselbständigen Tätigkeit als auch bei der Ich-AG
Sozialversichert. Das wäre ja dann aber doppelt Versichert.
Warum? Entweder du machst dich selbständig und führst die SV selbst ab, ODER Du einen Arbeitgeber, der die Sozialversicherung abführt. Beides kommt nicht in einen Topf.
Wenn Du eine SV-pflichtige Becshäftigung ausübst und dich ZUSAÄTZLICH selbständig machen willst, gibt es KEIN Geld aus der „Ich-AG“, dass gibt es nur für bisher Arbeitslose. Eine sv-pflichtige Beschäftigung könnte dem Arbeitsamt über aufstoßen.
Ich hoffe, es hat geolfen, ansonsten unverbindlich bei der HOtline des Arbeitsamtes anrufen.
Martin